Führerschein nach Fahrt mit 4,53 Promille beschlagnahmt

29. Januar 2026
1 min Lesezeit

Führerschein nach Fahrt mit 4,53 Promille beschlagnahmt

Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Alkoholisierte Autofahrerin in Hennstedt

Hennstedt () – Die Polizei hat in Hennstedt im Kreis Dithmarschen am Donnerstag einer 61-jährigen Autofahrerin den Führerschein abgenommen. Die Frau war mit einer extrem hohen Alkoholkonzentration unterwegs, wie die Polizeidirektion Itzehoe mitteilte.

Zeugen hatten die Polizei am Morgen gegen 05:55 Uhr alarmiert, nachdem die Frau in einer Bäckerei in der Tellingstedter Straße einen Schnaps bestellen wollte.

Anschließend fuhr sie mit ihrem Pkw zur gegenüberliegenden Tankstelle und weiter, bevor Beamte des Polizeireviers eintrafen. Die Polizisten stellten die Frau später an ihrer Wohnanschrift.

Dort führten sie einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von 4,53 Promille ergab.

Die Beamten brachten die Frau zum Polizeirevier Heide, ordneten eine Blutentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein. Nach Abschluss der Maßnahmen kam die Frau wieder frei.

Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 61-jährige Autofahrerin in Hennstedt mit extrem hoher Alkoholkonzentration angehalten
  • Zeugen alarmieren Polizei, nachdem sie Schnaps in einer Bäckerei bestellen wollte
  • Atemalkoholtest ergibt 4,53 Promille, Führerschein wird beschlagnahmt und Strafverfahren eingeleitet

Warum ist das wichtig?

  • Hohe Alkoholkonzentration gefährdet die Verkehrssicherheit
  • Führerscheinentzug schützt andere Verkehrsteilnehmer
  • Strafverfahren dient der Ahndung von Verkehrsdelikten

Wer ist betroffen?

  • 61-jährige Autofahrerin
  • Polizei
  • Zeugen

Zahlen/Fakten?

  • 61-jährige Autofahrerin in Hennstedt
  • Atemalkoholtest ergab 4,53 Promille
  • Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet

Wie geht’s weiter?

  • Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen die Frau
  • Mögliche Folgen: Geldstrafe oder Entzug des Führerscheins
  • Prüfung der Fahreignung durch Behörden
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