Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Justizreform in Sachsen zur Gefangenenarbeit
Dresden () – Der Freistaat Sachsen reformiert die Vorschriften zur Gefangenenarbeit und zur Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Das teilte das sächsische Justizministerium am Dienstag mit.
Die Anpassungen erfolgen als Reaktion auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2023 und auf neue Herausforderungen durch Drogenkonsum in Haft.
Die Eckvergütung für Strafgefangene wird auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach dem Sozialgesetzbuch angehoben. Zudem wird eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden festgelegt.
Der pfändbare Anteil des Arbeitsentgelts wird von 40 auf 60 Prozent erhöht, um Gläubigeransprüche, etwa von Opfern, besser bedienen zu können. Justizministerin Constanze Geiert betonte, Arbeit sei zentral für die Resozialisierung und ermögliche auch Wiedergutmachungszahlungen.
Im Sicherheitsbereich werden neue Rechtsgrundlagen für den Einsatz technischer Hilfsmittel wie elektronischer Spurendetektoren geschaffen, um neue psychoaktive Substanzen auf Papier aufzuspüren.
Vier entsprechende Testgeräte wurden für die Anstalten in Leipzig, Regis-Breitingen, Dresden und Bautzen beschafft. Zudem wird in einigen Anstalten eingehende Post überwiegend nur noch in Kopie ausgehändigt.
Zur besseren Einschätzung von Gefahren durch Drohnen läuft in Dresden eine Pilotphase mit einer Detektionsanlage.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sachsen reformiert Vorschriften zur Gefangenenarbeit und Sicherheit in Justizvollzugsanstalten.
- Eckvergütung für Strafgefangene wird auf 15 Prozent erhöht, wöchentliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden festgelegt.
- Neue technische Hilfsmittel werden zur Überwachung von Drogen in Haft eingeführt.
Warum ist das wichtig?
- Reformiert die Gefangenenarbeit und Sicherheit in Justizvollzugsanstalten
- Erhöht die Resozialisierungschancen durch verbesserte Arbeitsbedingungen und höhere Vergütung
- Reagiert auf neue Herausforderungen im Bereich Drogenkonsum und Sicherheitsanforderungen
Wer ist betroffen?
- Strafgefangene
- Gläubiger, insbesondere Opfer
- Justizvollzugsanstalten
Zahlen/Fakten?
- Eckvergütung für Strafgefangene wird auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach dem Sozialgesetzbuch angehoben.
- Wöchentliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden festgelegt.
- Pfändbarer Anteil des Arbeitsentgelts von 40 auf 60 Prozent erhöht.
Wie geht’s weiter?
- Anpassungen in der Gefangenenarbeit und Sicherheit in Justizvollzugsanstalten umsetzen
- Neue Rechtsgrundlagen für den Einsatz elektronischer Hilfsmittel implementieren
- Pilotphase mit Detektionsanlage gegen Drohnen in Dresden fortsetzen
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