Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Urteilsfall zum Bürgergeld in Sachsen
Dresden () – Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Bürgergeld-Empfänger auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts weiterhin Leistungen erhalten kann, wenn dieser der Genesung dient. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Ein Mann hatte gegen die Leistungseinstellung durch sein Jobcenter geklagt, nachdem er für eine medizinisch notwendige Gesundung ins Ausland gereist war.
Der 7. Senat des Gerichts gab im einstweiligen Rechtsschutz dem Antrag des Mannes statt. Es liege ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vor, da der Aufenthalt ausschließlich der Wiederherstellung der Gesundheit bei andauernder Arbeitsunfähigkeit diene, so die Richter.
Ein ärztliches Attest habe dies bestätigt. Es handele sich nicht um einen Ferienaufenthalt.
Die Nichterreichbarkeit am deutschen Wohnort stelle in diesem Einzelfall keinen Leistungsausschluss dar, weil das Jobcenter dem Aufenthalt hätte zustimmen müssen.
Die Aufzählung wichtiger Gründe in der Erreichbarkeitsverordnung sei nicht abschließend. Der Beschluss vom 23. März ist rechtskräftig
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jobcenter (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sächsisches Landessozialgericht entscheidet zugunsten eines Bürgergeld-Empfängers.
- Leistungen bleiben während eines medizinisch notwendigen Auslandsaufenthalts erhalten.
- Nichterreichbarkeit am deutschen Wohnort führt nicht zum Leistungsausschluss.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Leistungsansprüche bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten aus gesundheitlichen Gründen
- Rechtliche Klarstellung zur Erreichbarkeit und Zustimmung des Jobcenters
- Unterstützung für arbeitsunfähige Personen in der Genesungsphase
Wer ist betroffen?
- Bürgergeld-Empfänger
- Mann mit medizinisch notwendigem Auslandsaufenthalt
- Jobcenter
Zahlen/Fakten?
- Bürgergeld-Empfänger kann während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts weiterhin Leistungen erhalten.
- Aufenthalt diente ausschließlich der Wiederherstellung der Gesundheit.
- Beschluss ist rechtskräftig.
Wie geht’s weiter?
- Weiterhin Leistungen für Bürgergeld-Empfänger im Ausland bei Gesundheitsgenese möglich
- Jobcenter muss Aufenthaltsgenehmigung erteilen
- Rechtskräftiger Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts
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