Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Delikte in Freiberg
Freiberg () – Ein 43-jähriger Bauunternehmer aus Freiberg ist wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Chemnitz hat die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, wie das Hauptzollamt Erfurt mitteilte.
Der Mann muss zudem 100 Arbeitsstunden ableisten und sich drei Jahre lang bewähren.
Dem Unternehmer wurde nachgewiesen, dass er zwischen 2017 und 2020 mehrere Arbeitnehmer schwarz beschäftigte, indem er sie nicht oder nur teilweise bei der Sozialversicherung anmeldete. Durch diese Praxis entstand ein Schaden von rund 972.000 Euro.
Zur Verschleierung der Schwarzarbeit nutzte der Verurteilte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.
Die Ermittlungen waren durch eine Betriebsprüfung des Zolls in Freiberg eingeleitet worden, bei der Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma aufgefallen waren. Der Unternehmer hat sich vor Gericht vollumfänglich geständig gezeigt.
Das Gericht ordnete neben der Strafe auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ein 43-jähriger Bauunternehmer wurde wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt.
- Der Schaden durch Schwarzarbeit betrug rund 972.000 Euro.
- Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Warum ist das wichtig?
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit wichtig für den fairen Wettbewerb
- Erhöhung des Allgemeinwohls durch korrekte Sozialversicherung
- Abschreckung von ähnlichen Vergehen zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit
Wer ist betroffen?
- 43-jähriger Bauunternehmer aus Freiberg
- mehrere Arbeitnehmer
- Hauptzollamt Erfurt
Zahlen/Fakten?
- 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe
- 972.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit
- 100 Arbeitsstunden und 3 Jahre Bewährung
Wie geht’s weiter?
- Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
- Ableistung von 100 Arbeitsstunden
- Drei Jahre Bewährungszeit
- Zahl der Kriegsdienstverweigerungen steigt rasant - 27. April 2026
- Haushaltsberatung: Middelberg fordert "mehr Ehrgeiz beim Sparen" - 27. April 2026
- Dobrindt will mit Big Data gegen Schwerkriminelle vorgehen - 27. April 2026

