Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt im Fokus
Magdeburg () – Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt hat einen Änderungsantrag zum geplanten Kulturfördergesetz eingebracht. Sie fordert, dass künftig mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur ausgegeben werden müssen.
Zudem soll Kultur zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden, um sie vor Kürzungen in Haushaltskrisen zu schützen.
Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Aldag, teilte mit, der aktuelle Gesetzentwurf bleibe bei der Finanzierung zu vage. ‚Kultur ist Teil unserer demokratischen Infrastruktur‘, sagte Aldag. Die Grünen wollen mit ihren Anträgen auch die Vielfalt der Kulturorte anerkennen.
So sollen Clubs und Livemusikspielstätten als Kulturorte gelten und Soziokultur eine verbindliche Förderung erhalten.
Bibliotheken sollen zu offenen ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden können, wofür auch Sonntagsöffnungen ermöglicht werden müssten. Außerdem fordern die Grünen eine verbindliche Beteiligung von Kulturschaffenden an der Ausgestaltung von Förderprogrammen.
Der Kulturausschuss des Landtags berät heute über den Gesetzentwurf.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitze in einem Zuschauersaal (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt haben einen Änderungsantrag zum Kulturfördergesetz eingebracht.
- Mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts sollen künftig für Kultur ausgegeben werden.
- Kultur soll als Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden, um Kürzungen in Haushaltskrisen zu verhindern.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung einer stabilen Finanzierung für Kulturprojekte
- Schutz der kulturellen Vielfalt und Infrastruktur in Krisenzeiten
- Förderung von Partizipation der Kulturschaffenden an Förderprogrammen
Wer ist betroffen?
- Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt
- Kommunen
- Kulturschaffende
Zahlen/Fakten?
- Mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur sollen ausgegeben werden
- Kultur soll Pflichtaufgabe der Kommunen werden
- Clubs und Livemusikspielstätten als Kulturorte anerkannt
Wie geht’s weiter?
- Beratschlagung des Gesetzentwurfs im Kulturausschuss des Landtags
- Festlegung von mindestens 1,5 Prozent für Kultur im Haushalt
- Einführung von Kultur als Pflichtaufgabe der Kommunen
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