Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt
Saarland fördert Kino-Modernisierungen wirtschaftlich
Saarbrücken () – Die saarländische Landesregierung unterstützt Kinobetreiber im Land mit einem Förderprogramm für Modernisierungen. Noch bis zum 12. Dezember können Anträge bei der Staatskanzlei gestellt werden, teilte die Regierung mit.
Voraussetzung ist ein parallel gestellter Antrag beim Bundesprogramm ‚Liebling Kino‘.
Staatssekretär Thorsten Bischoff bezeichnete die Kinos als „lebendige Orte der Kultur“, die Begegnung und Erlebnisse schaffen. Die Förderung umfasst bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro pro Kino.
Unterstützt werden Investitionen in Technik, Energieeffizienz, Digitalisierung und Barrierefreiheit.
Im Saarland gibt es 16 Kinounternehmen mit 20 Standorten. Bereits 2023 und 2024 hatte das Land Kinos mit knapp 200.000 Euro im Rahmen des Bundesprogramms ‚Zukunftsprogramm Kino‘ unterstützt.
Für 2026 sind trotz der Einstellung des Bundesprogramms weitere Landesmittel geplant.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kino (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Saarländische Landesregierung unterstützt Kinobetreiber mit Förderprogramm für Modernisierungen.
- Anträge können bis zum 12. Dezember gestellt werden.
- Förderung umfasst bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro pro Kino.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung der Kinobetreiber fördert kulturelle Vielfalt und sozialen Austausch.
- Investitionen in Modernisierung steigern Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
- Stärkung der Filmbranche sichert wirtschaftliche Stabilität im Saarland.
Wer ist betroffen?
- Kinobetreiber im Saarland
- Investoren in Technik und Digitalisierung
- Kinounternehmen mit Standorten in der Region
Zahlen/Fakten?
- Förderprogramm für Kinobetreiber bis zum 12. Dezember
- Maximal 40.000 Euro pro Kino, bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- 16 Kinounternehmen mit 20 Standorten im Saarland
Wie geht’s weiter?
- Anträge bis zum 12. Dezember bei der Staatskanzlei stellen
- Förderung umfasst bis zu 40% der Ausgaben, maximal 40.000 Euro
- Weitere Landesmittel für 2026 geplant trotz Einstellung des Bundesprogramms
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