Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Entwicklungen in Rheinland-Pfalz
Bad Ems () – Die Zahl der neu angemeldeten Gewerbe in Rheinland-Pfalz ist im ersten Quartal 2026 deutlich gestiegen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilte, gab es insgesamt 11.179 Gewerbeanmeldungen.
Das entspricht einem Anstieg von knapp 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig ging die Zahl der Gewerbeabmeldungen um 0,4 Prozent auf 9.083 zurück.
Von den Gewerbeanmeldungen entfielen 9.342 auf Neugründungen – ein Plus von 14 Prozent gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres.
Der überwiegende Anteil der Neugründungen erfolgte im Nebenerwerb, hier gab es einen deutlichen Anstieg um knapp 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Zahl der sogenannten Betriebsgründungen – also Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung – legte von Januar bis März im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. Insgesamt 1.656 Gewerbeanmeldungen entfielen auf Betriebsgründungen (plus 3,1 Prozent).
Den höchsten Anteil an den Betriebsgründungen hatten Betriebe des Wirtschaftsabschnitts „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit knapp 18 Prozent, gefolgt von den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 13 Prozent. Letztere umfassen unter anderem Personalvermittlung, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherdienste sowie Gebäudebetreuung.
Die Zahl der Betriebsgründungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichte in Ludwigshafen mit 7,4 den Spitzenwert, gefolgt von Kaiserslautern mit 7,1 und Zweibrücken mit 7,0. Den niedrigsten Wert unter den kreisfreien Städten verzeichnete Neustadt an der Weinstraße mit 2,5. Bei den Landkreisen führte der Kreis Bad Dürkheim mit 5,1, während der Kreis Trier-Saarburg mit 2,4 am unteren Ende rangierte.
Neben den Betriebsgründungen wurden im ersten Quartal 2026 insgesamt 7.686 sonstige Neugründungen registriert – ein Zuwachs von rund 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Hierzu zählen insbesondere Kleinunternehmen ohne Handelsregistereintrag, ohne Handwerkskarte und ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Nebenerwerbsbetriebe
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