Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Erpresserischer Menschenraub in Aschaffenburg
Aschaffenburg () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von fünf Männern wegen erpresserischen Menschenraubes durch das Landgericht Aschaffenburg bestätigt. Die Revisionen der Angeklagten seien als unbegründet verworfen worden, wodurch das Urteil vom 19. August 2025 nun rechtskräftig ist, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.
Die fünf Täter hatten sich im Herbst 2024 zusammengeschlossen und sich über Online-Plattformen als minderjährige Jugendliche ausgegeben, um homosexuelle Männer zu Treffen zu locken.
Bei diesen Treffen im September 2024 übten sie unter wechselnder Beteiligung körperliche Gewalt aus und zwangen ihre Opfer mit Schlägen und Tritten zur Herausgabe von Bargeld und Gutscheinen.
Die 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg hatte die Angeklagten zu hohen Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt. Die Strafen reichen von 3 Jahren und 10 Monaten bis zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Urteile nun mit Beschlüssen vom 3. März endgültig bestätigt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung von fünf Männern wegen erpresserischen Menschenraubes.
- Männer gaben sich als minderjährige Jugendliche aus und lockten homosexuelle Männer zu Treffen, wo sie körperliche Gewalt ausübten.
- Strafen reichen von 3 Jahren und 10 Monaten bis zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft.
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung des Urteils sorgt für Rechtssicherheit und Signalwirkung gegen ähnliche Straftaten
- Schutz der Opfer durch Konsequenzen für Täter
- Prävention von zukünftigen Straftaten durch klare Strafmaßnahmen
Wer ist betroffen?
- fünf Männer
- homosexuelle Männer
- Opfer der Erpressung
Zahlen/Fakten?
- Verurteilung von fünf Männern wegen erpresserischen Menschenraubes
- Strafen: 3 Jahre und 10 Monate bis 9 Jahre und 6 Monate Haft
- Urteil vom 19. August 2025 nun rechtskräftig
Wie geht’s weiter?
- Urteile sind rechtskräftig
- Täter erwarten Vollstreckung ihrer Haftstrafen
- Keine weiteren rechtlichen Schritte möglich
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