Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehrspolitik in München: Tempo-30-Schutzmaßnahmen
München () – Die Landeshauptstadt München muss die kürzlich entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem Beschluss vom 23. Februar entschieden, wie das Gericht mitteilte.
Damit muss die Stadt einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen, der auf Eilanträge zweier Anwohner zurückging.
Die Stadt hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Oktober 2025 zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten eingeführt, sie aber Anfang Januar wieder aufgehoben. Das Verwaltungsgericht sah jedoch keine hinreichend verlässliche Prognose, dass die Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden.
Gegen diese Entscheidung legte die Landeshauptstadt Beschwerde ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.
Der BayVGH lehnte diesen Antrag nun ab. Die Bedenken des Verwaltungsgerichts zur Schadstoffprognose seien nicht von der Hand zu weisen, und durch das Wiederaufstellen der Schilder würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da Tempo-50-Schilder jederzeit erneut aufgestellt werden könnten.
Die Stadt habe die mögliche ‚Verschwendung von Steuergeldern‘ selbst verursacht, indem sie vor Abschluss eines geplanten Änderungsverfahrens am Luftreinhalteplan gehandelt habe. Über die Beschwerde der Stadt ist noch nicht entschieden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tempo-30-Schild (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Münchens Sicherheitszeichen für Tempo 30 an der Landshuter Allee müssen vorläufig wieder aufgestellt werden.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied gegen die Stadt, nachdem Eilanträge von Anwohnern gestellt wurden.
- Die Stadt hatte die Begrenzung ursprünglich zur Einhaltung von Grenzwerten eingeführt, diese jedoch wieder aufgehoben.
Warum ist das wichtig?
- Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsstandards durch reduzierte Schadstoffemissionen
- Notwendigkeit der rechtlichen Klärung und Verwaltungstransparenz durch Gerichtsentscheidungen
- Verantwortung der Stadt im Umgang mit Steuergeldern und Verkehrssicherheit
Wer ist betroffen?
- Anwohner der Landshuter Allee
- Stadt München
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Zahlen/Fakten?
- Tempo-30-Verkehrszeichen müssen vorläufig wieder aufgestellt werden.
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde im Oktober 2025 eingeführt und im Januar 2026 wieder aufgehoben.
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde vom BayVGH abgelehnt.
Wie geht’s weiter?
- Wiederaufstellung der Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee
- Prüfung der Schadstoffprognose durch das Verwaltungsgericht
- Entscheidung über die Beschwerde der Stadt steht noch aus
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