NRW plant zentrale Steuerung von Krankenhäusern in Krisenfällen

4. Februar 2026
1 min Lesezeit

NRW plant zentrale Steuerung von Krankenhäusern in Krisenfällen

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen stärken

() – Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Krankenhäuser im Land besser auf Krisen wie Cyberangriffe oder Naturkatastrophen vorbereiten. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte.

Ziel sei es, die Resilienz der Krankenhauslandschaft zu stärken und die Versorgung auch im Notfall sicherzustellen.

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesundheitsministerium künftig einheitliche Vorgaben für Krankenhausalarm- und einsatzpläne erlassen kann. Bisher gibt es dafür keine landesweiten Standards.

Zudem soll im Fall einer epidemischen Lage oder einer akuten Versorgungsgefährdung eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die die verbindliche Aufnahme und Verlegung von Patienten anweisen kann. Damit könnten in einer Notlage gezielt Kapazitäten für Schwerstkranke an Maximalversorgern und Unikliniken geschaffen werden.

Weitere Änderungen betreffen die ärztliche Weiterbildung.

Da hochkomplexe Leistungen in der neuen Krankenhausplanung an weniger Standorten konzentriert werden, sollen Kliniken verpflichtet werden, Kooperationen für die Weiterbildung einzugehen, wenn sie bestimmte Inhalte nicht selbst vermitteln können. Für die Krisenvorsorge stellt das Land 2026 zusätzlich rund 6 Millionen Euro bereit, unter anderem für Übungen.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Nordrhein-westfälische Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Krisenbewältigung in Krankenhäusern
  • Gesundheitsministerium erlassen einheitliche Vorgaben für Krankenhausalarm- und einsatzpläne
  • Zentrale Koordinierungsstelle soll Patientenaufnahme und -verlegung bei Notlagen koordinieren

Warum ist das wichtig?

  • Stärkung der Resilienz der Krankenhauslandschaft gegen Krisen
  • Sicherstellung der Patientenversorgung in Notfällen
  • Einführung einheitlicher Vorgaben und zentraler Koordinierungsstelle für Notlagen

Wer ist betroffen?

  • Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen
  • Medizinisches Personal
  • Patienten in Notlagen

Zahlen/Fakten?

  • 2026 werden rund 6 Millionen Euro für Krisenvorsorge bereitgestellt.
  • Es soll eine zentrale Koordinierungsstelle für Notlagen eingerichtet werden.
  • Einheitliche Vorgaben für Krankenhausalarm- und einsatzpläne sollen erlassen werden.

Wie geht’s weiter?

  • Einhaltung der neuen Vorgaben für Krankenhausalarm- und einsatzpläne
  • Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Patientenverlegung
  • Beginn der Verbändeanhörung und Inkrafttreten im Herbst
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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