NRW-Justizminister will Schwarzfahren entkriminalisieren

2. Januar 2026
1 min Lesezeit

NRW-Justizminister will Schwarzfahren entkriminalisieren

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Diskussion um Schwarzfahren in NRW

() – NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, den Straftatbestand des Schwarzfahrens aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen. „Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrschein gehört aus dem Gesetz gestrichen und die dazugehörige Ordnungswidrigkeit gleich mit“, sagte Limbach der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).

„Statt Menschen für ein nicht gezahltes Bus- oder Zugticket ins Gefängnis zu stecken, sollten wir uns darauf konzentrieren, echte Kriminalität zu verfolgen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft hat. Die Bestrafung von Ticket-Prellern hat ganze Generationen von Juristen beschäftigt. Unsere wertvollen Ressourcen von Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten wir zukünftig besser nutzen“, so der Minister.

„Eine Gesetzesänderung ist längst überfällig. Die Bundesjustizministerin fordere ich daher auf, sich entschlossen für die dringende Modernisierung des Strafrechts einzusetzen.“

Eine Auswertung des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hin hatte im Dezember ergeben, dass die Zahl der Verurteilungen nach § 265a des Strafgesetzbuches, der sich mit dem „Erschleichen von Leistungen“ befasst, rückläufig ist.

Den Auskünften nach gab es im Jahr 2020 noch 10.868 entsprechende Verurteilungen in NRW, 2024 waren es 6.254.

Limbach hatte sich bereits früher dafür ausgesprochen, den Straftatbestand des Schwarzfahrens abzuschaffen. Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat den Bund im Jahr 2022 ebenfalls gebeten, einen Gesetzesvorschlag zur Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein vorzulegen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reisender an einem Fahrkartenautomaten der Bahn (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • NRW-Justizminister Benjamin Limbach fordert die Abschaffung des Straftatbestands des Schwarzfahrens.
  • Rückläufige Verurteilungen nach § 265a des Strafgesetzbuches, von 10.868 im Jahr 2020 auf 6.254 im Jahr 2024.
  • Justizministerkonferenz bat 2022 um Gesetzesvorschlag zur Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein.

Warum ist das wichtig?

  • Abbau von Überlastung im Justizsystem
  • Konzentration auf schwerwiegende Kriminalität
  • Modernisierung des Strafrechts erforderlich

Wer ist betroffen?

  • Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
  • Juristen und Justizbehörden
  • Allgemeine Öffentlichkeit

Zahlen/Fakten?

  • 10.868 Verurteilungen nach § 265a StGB im Jahr 2020 in NRW
  • 6.254 Verurteilungen nach § 265a StGB im Jahr 2024
  • Rückläufige Zahl der Verurteilungen

Wie geht’s weiter?

  • Abschaffung des Straftatbestands des Schwarzfahrens in Angriff nehmen
  • Bundesjustizministerin zur Gesetzesmodernisierung auffordern
  • Rückläufige Verurteilungen nach § 265a des Strafgesetzbuches beachten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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