Gericht bestätigt Verbot des Imam Mahdi Zentrums in Münster

11. Juni 2026
1 min Lesezeit

Gericht bestätigt Verbot des Imam Mahdi Zentrums in Münster

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Verbot eines Vereins in Münster

Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot des Fatime Versammlung e. V., der auch unter dem Namen Imam Mahdi Zentrum bekannt ist, für rechtmäßig erklärt. Das hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt.

Der Verein mit Sitz in Münster hatte gegen die Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022 geklagt.

Der 5. Senat des OVG wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Er habe die mit einem Betätigungsverbot belegte Hizb Allah (Hisbollah) ideologisch und finanziell unterstützt.

So habe der Verein über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hizb Allah zugehörige, ebenfalls verbotene Waisenkinderprojekt e. V. geleistet.

Zudem hätten unmittelbare persönliche Beziehungen zwischen dem Verein und der Hizb Allah sowie zum iranischen Regime bestanden. In den Vereinsräumlichkeiten seien unter anderem Hizb-Allah-Symbole gefunden worden.

Dort hätten Gedenkveranstaltungen für Angehörige der Organisation stattgefunden, bei denen zu deren Unterstützung aufgerufen worden sei. Das Urteil erging bereits am 13. Mai.

Die Revision wurde nicht zugelassen, der Verein kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärt Verbot des Fatime Versammlung e. V. für rechtmäßig.
  • Verein klagte gegen Verbotsverfügung des Innenministeriums, wurde jedoch abgewiesen.
  • Verein unterstützte ideologisch und finanziell die Hizb Allah und hatte Verbindungen zum iranischen Regime.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Verhinderung von ideologischer Einflussnahme extrem extremistischer Organisationen
  • Erhalt der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens

Wer ist betroffen?

  • Fatime Versammlung e. V. (Imam Mahdi Zentrum)
  • nordrhein-westfälisches Innenministerium
  • Hizb Allah (Hisbollah)

Zahlen/Fakten?

  • OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Verbot des Fatime Versammlung e. V. für rechtmäßig.
  • Verein hat Hizb Allah ideologisch und finanziell unterstützt.
  • Finanzielle Zuwendungen an verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e. V. über Jahre hinweg.

Wie geht’s weiter?

  • Verein kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen
  • Mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu weiteren Unterstützern der Hizb Allah
  • Beobachtung der zukünftigen Aktivitäten des Vereins durch die Behörden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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