Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Debatte über Jugendmedienschutz in NRW
Düsseldorf () – Die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen in Nordrhein-Westfalen wollen den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Netzwerken einschränken. Dazu wollen sie in der kommenden Woche einen gemeinsamen Antrag in den Landtag einbringen, wie die medienpolitischen Sprecherinnen Andrea Stullich (CDU) und Anja von Marenholtz (Grüne) am Dienstag mitteilten.
Sie fordern eine abgestufte Altersregelung und mehr Verantwortung der Plattformbetreiber.
Stullich sagte, bis zum Alter von 14 Jahren solle es keinen Zugang zu sozialen Medien geben. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren müsse es einen sicheren, altersgerechten Zugang zu Plattformen geben, die europäische Jugendschutz-Richtlinien einhalten.
Mechanismen wie Endlos-Scrollen, Autoplay oder personalisierte Algorithmen müssten unterbunden werden. Entscheidend sei, dass Altersgrenzen tatsächlich durchgesetzt würden.
Von Marenholtz sagte, die Betreiber müssten in die Pflicht genommen werden.
Nur Plattformen, die den Jugendschutz-Leitlinien des europäischen Digital Services Act (DSA) entsprächen, sollten für Jugendliche ab 14 zugänglich sein. Bei Verstößen müssten empfindliche Sanktionen folgen.
Beide Politikerinnen verwiesen zudem auf die Bedeutung von Medienkompetenzförderung neben klaren Regeln.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Leute mit Smartphone (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- CDU und Grüne in NRW planen Antrag zur Einschränkung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Netzwerken.
- Vorschlag für Altersregelung: kein Zugang unter 14 Jahren, altersgerechter Zugang für 14- bis 16-jährige.
- Plattformbetreiber sollen für Einhaltung von Jugendschutz-Richtlinien verantwortlich gemacht werden.
Warum ist das wichtig?
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten in sozialen Netzwerken
- Förderung von Medienkompetenz zur verantwortungsbewussten Nutzung
- Sicherstellung der Einhaltung von Jugendschutz-Richtlinien durch Plattformbetreiber
Wer ist betroffen?
- Kinder unter 14 Jahren
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren
- Plattformbetreiber
Zahlen/Fakten?
- Kein Zugang zu sozialen Medien bis 14 Jahre
- Altersgerechter Zugang für 14- bis 16-Jährige erforderlich
- Sanktionen bei Verstößen gegen Jugendschutz-Leitlinien des DSA
Wie geht’s weiter?
- Einbringen eines gemeinsamen Antrags im Landtag
- Einführung einer abgestuften Altersregelung für soziale Medien
- Verpflichtung der Plattformbetreiber zur Einhaltung von Jugendschutz-Leitlinien
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