Bielefeld hebt Schutzzone wegen Geflügelpest auf

8. Januar 2026
1 min Lesezeit

Bielefeld hebt Schutzzone wegen Geflügelpest auf

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Auswirkungen der Geflügelpest in Bielefeld

() – Die Stadt Bielefeld hat die wegen der Geflügelpest eingerichtete Überwachungszone im Süden der Stadt aufgehoben. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Die Allgemeinverfügung zur Einrichtung der Zone war Mitte November erlassen worden und gilt nun nicht mehr.

Die Behörde weist jedoch darauf hin, dass Geflügelhalter ihre Tiere weiterhin aufmerksam beobachten und bei Krankheitsanzeichen sofort einen Tierarzt hinzuziehen sollen. Bei einem Verdacht auf die hochansteckende Tierseuche muss unverzüglich das Veterinäramt benachrichtigt werden.

Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel besteht in Bielefeld derzeit nicht.

Die Stadt bittet außerdem die Bevölkerung, Funde von toten Wildvögeln wie Greifvögeln, Rabenvögeln oder Wassergeflügel zu melden. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Bielefeld zu finden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bielefeld hebt die Überwachungszone wegen Geflügelpest auf.
  • Die Allgemeinverfügung galt bis Mitte November.
  • Geflügelhalter werden zur Beobachtung ihrer Tiere und Meldung von Verdachtsfällen aufgefordert.

Warum ist das wichtig?

  • Aufhebung der Überwachungszone bedeutet Entlastung für Geflügelhalter
  • Wichtige Hinweise zur Aufrechterhaltung der Tiergesundheit trotz Aufhebung
  • Signalisierung von Behörde für verantwortungsbewusste Tierhaltung

Wer ist betroffen?

  • Geflügelhalter
  • Bevölkerung
  • Tierärzte

Zahlen/Fakten?

  • Überwachungszone wegen Geflügelpest in Bielefeld aufgehoben
  • Allgemeinverfügung zur Einrichtung der Zone wurde Mitte November erlassen
  • Derzeit keine allgemeine Stallpflicht für Geflügel in Bielefeld

Wie geht’s weiter?

  • Geflügelhalter sollen Tiere weiterhin beobachten und bei Krankheitsanzeichen einen Tierarzt hinzuziehen.
  • Verdacht auf Tierseuche muss dem Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden.
  • Tote Wildvögel sind der Stadt zu melden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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