Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge in Lüdenscheid
Lüdenscheid () – Die Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge im Märkischen Kreis werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Das teilte die Ausländerbehörde des Kreises mit.
Von der Regelung profitieren mehr als 5.000 im Kreis registrierte Schutzsuchende.
Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige, deren nichtukrainische Familienmitglieder sowie Personen mit unbefristeter ukrainischer Aufenthaltserlaubnis. Auch Menschen, die bereits am 24. Februar 2022 internationalen Schutz genossen haben, sind eingeschlossen.
Betroffene müssen keinen persönlichen Antrag auf Verlängerung stellen.
Die Bundesregelung war am 27. Oktober in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Februar 2026. In Einzelfällen mit besonderem Prüfbedarf wird sich die Ausländerbehörde laut Mitteilung direkt mit den Betroffenen in Verbindung setzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge im Märkischen Kreis werden bis zum 4. März 2027 verlängert.
- Mehr als 5.000 registrierte Schutzsuchende profitieren von der Regelung.
- Betroffene müssen keinen persönlichen Antrag auf Verlängerung stellen.
Warum ist das wichtig?
- Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2027 vereinfacht den Aufenthalt für ukrainische Flüchtlinge.
- Über 5.000 Schutzsuchende im Märkischen Kreis profitieren direkt von dieser Regelung.
- Keine zusätzlichen Anträge erforderlich, was Verwaltungsaufwand reduziert und Sicherheit für Betroffene schafft.
Wer ist betroffen?
- Mehr als 5.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge im Märkischen Kreis
- Nichtukrainische Familienmitglieder von ukrainischen Staatsangehörigen
- Personen mit unbefristeter ukrainischer Aufenthaltserlaubnis
Zahlen/Fakten?
- Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge im Märkischen Kreis bis zum 4. März 2027 verlängert
- Über 5.000 registrierte Schutzsuchende profitieren von der Regelung
- Gilt auch für Familienmitglieder sowie Personen mit unbefristeter ukrainischer Aufenthaltserlaubnis
Wie geht’s weiter?
- Aufenthaltserlaubnisse bis 4. März 2027 verlängert
- Keine Anträge erforderlich für die Verlängerung
- Ausländerbehörde meldet sich bei Einzelfällen mit Prüfbedarf
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