Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Hannover () – Niedersachsen setzt den Assistenzleistungsfonds zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort. Das teilte das Sozialministerium in Hannover mit.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Fonds neu aufgestellt und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.
Nun können auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte die Leistungen in Anspruch nehmen. Sozialminister Andreas Philippi betonte, ehrenamtliches Engagement sei ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft und dürfe insbesondere für Menschen mit Behinderungen nicht von der finanziellen Situation abhängen.
Der Fonds soll es ermöglichen, dass mehr Menschen mit Behinderungen Verantwortung in Vereinen, Parteien und Gremien übernehmen.
Der seit 2019 existierende Fonds gewährt pauschale Geldleistungen. Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H erhalten jährlich 1.000 Euro.
Für gehörlose oder taubblinde Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, sind bis zu 2.000 Euro jährlich vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen insgesamt 400.000 Euro bereit.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann im Rollstuhl (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Niedersachsen setzt den Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort.
- Ab 1. Januar 2026 werden die Anspruchsberechtigten erweitert, auch kommunale Behindertenbeauftragte können Leistungen in Anspruch nehmen.
- Der Fonds gewährt pauschale Geldleistungen, die von schwerbehinderten Menschen genutzt werden können.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen
- Erhöhung der Anspruchberechtigten fördert Inklusion in gesellschaftliche Verantwortung
- Finanzielle Hilfen ermöglichen breitere Teilhabe und Mitbestimmung
Wer ist betroffen?
- Menschen mit Behinderungen
- Kommunale Behindertenbeauftragte
- Mitglieder kommunaler Behindertenbeiräte
Zahlen/Fakten?
- Fonds zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen wird um sechs Jahre verlängert
- Ab 1. Januar 2026 Erweiterung der Anspruchsberechtigten
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen B, Bl oder H erhalten jährlich 1.000 Euro; gehörlose/taubblinde Menschen bis zu 2.000 Euro jährlich; 400.000 Euro für 2026 vorgesehen
Wie geht’s weiter?
- Fonds wird ab 1. Januar 2026 neu aufgestellt.
- Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf kommunale Behindertenbeauftragte.
- Förderung von Verantwortung in Vereinen und Gremien für Menschen mit Behinderungen.
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