Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tierschutzgesetzgebung in Niedersachsen
Hannover () – Die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen soll künftig verboten werden. Das teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in Hannover am Donnerstag mit.
Ein entsprechender Erlass an die kommunalen Veterinärbehörden wurde erarbeitet, nachdem eine Facharbeitsgruppe des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung dies beschlossen hatte.
Das Ministerium hat bereits die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gestartet.
Für die betroffenen Betriebe gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf gewähren, müssen sich binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung bei ihrer Veterinärbehörde melden und haben dann 18 Monate Zeit, die Haltung umzubauen oder aufzugeben.
Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung sowie solche, die männliche Mastrinder anbinden, haben drei Jahre Zeit für die Meldung und müssen den Umbau spätestens nach sieben Jahren abgeschlossen haben. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist um zwei Jahre verlängert werden.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) sagte, das Leid der Rinder müsse beendet werden.
Die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, betonte, alle Formen der Anbindehaltung seien nicht verhaltensgerecht. Der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Frank Kohlenberg, forderte Planungssicherheit und finanzielle Förderung für die Betriebe.
Nach Schätzung des ML gibt es in Niedersachsen noch deutlich mehr als 1.000 Betriebe mit Anbindehaltung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kühe (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen soll verboten werden.
- Betriebe haben unterschiedliche Übergangsfristen für die Anpassung.
- Landwirtschaftsministerin betont das Ende des Leids der Rinder.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung des Tierschutzes durch Verbot der Anbindehaltung
- Übergangsfristen ermöglichen Betrieben Anpassungen und Planungen
- Notwendigkeit finanzieller Unterstützung für betroffene Betriebe
Wer ist betroffen?
- Betriebe mit Anbindehaltung in Niedersachsen
- Kommunale Veterinärbehörden
- Rinder, die in Anbindehaltung leben
Zahlen/Fakten?
- 1.000+ Betriebe mit Anbindehaltung in Niedersachsen
- 6 Monate Frist zur Meldung für Betriebe ohne Auslauf
- 18 Monate Zeit zum Umbau oder Aufgabe der Haltung
Wie geht’s weiter?
- Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen wird verboten
- Betriebe müssen sich bei Veterinärbehörde melden und Umbau fristgerecht umsetzen
- Notwendigkeit von finanzieller Förderung und Planungssicherheit für Betriebe
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