Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitsversorgung in Niedersachsen: Hebammenvertrag verbessert
Hannover () – Die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat sich erfreut über Verbesserungen im Hebammenhilfevertrag geäußert. Die gesundheitspolitische Sprecherin Eva Viehoff teilte mit, dass sich die Nachverhandlungen zwischen dem Deutschen Hebammenverband und den gesetzlichen Krankenkassen gelohnt hätten.
Einige befürchtete Mindereinnahmen für freiberufliche Hebammen, die im Kreißsaal arbeiten, seien abgewendet worden.
Konkret begrüßten die Grünen, dass wichtige Leistungen wie die ungeplante ambulante Betreuung im Kreißsaal weiter abgerechnet werden können. Zudem sei die Vergütungsregelung für die Eins-zu-eins-Betreuung praxisnäher gestaltet und bürokratischer Aufwand etwa bei telefonischen Beratungen reduziert worden.
Diese Schritte würdigen die Arbeit der Hebammen und leisteten einen Beitrag zur Stabilisierung der Versorgung.
Als ungelöst bezeichnete Viehoff jedoch weiterhin enge Dokumentationspflichten während der Geburt, die wertvolle Betreuungszeit binden würden. Auch bei der Vergütung für zweite und dritte Geburten seien keine Änderungen erreicht worden.
Hier bestehe weiterer Handlungsbedarf, um die Arbeitsrealität vollständig abzubilden und die Versorgung langfristig zu sichern.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kreißsaal (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verbesserungen im Hebammenhilfevertrag durch Nachverhandlungen zwischen Deutschem Hebammenverband und gesetzlichen Krankenkassen.
- Ungeplante ambulante Betreuung im Kreißsaal kann weiterhin abgerechnet werden.
- Engpass bei Dokumentationspflichten während der Geburt und unveränderte Vergütung für zweite und dritte Geburten bestehen weiterhin.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der finanziellen Sicherheit für freiberufliche Hebammen
- Wertschätzung der Hebammenarbeit und Stabilisierung der Versorgung
- Notwendigkeit weiterer Anpassungen bei Dokumentationspflichten und Vergütung
Wer ist betroffen?
- freiberufliche Hebammen
- gesetzliche Krankenkassen
- werdende Mütter
Zahlen/Fakten?
- Verbesserungen im Hebammenhilfevertrag in Niedersachsen
- Ungeplante ambulante Betreuung im Kreißsaal bleibt abrechenbar
- Keine Änderungen bei Vergütung für zweite und dritte Geburten
Wie geht’s weiter?
- Weitere Handlungsbedarfe im Bereich der Dokumentationspflichten prüfen
- Verbesserungen bei der Vergütung für mehrere Geburten anstreben
- Weitere Unterstützung für freiberufliche Hebammen fördern
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