Politik: AfD-Verbotsverfahren in Berlin
Berlin () – Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), verteidigt die Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren. Artikel 21 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstag).
Es sei kein Instrument zur Gewissensberuhigung, sondern ein echtes Mittel zum Schutz der Demokratie.
Wenn schon mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft seien, sollte das alarmieren, so Kaiser. Die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei.
Das sei legitim. Mit Blick auf den Wahlkampf im Osten fügte die SPD-Politikerin hinzu, die AfD setze gezielt bei den biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen an, verkläre dabei aber die Vergangenheit – und das verfange.
Sie mache Politik für Superreiche, gebe sich aber als Freund des kleinen Mannes. Diese Kombination aus emotionaler Ansprache und populistischem Auftreten habe sie im Osten erfolgreich gemacht.
Kaiser sagte zugleich, sie gehe nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit bekomme.
In Mecklenburg-Vorpommern habe Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gezielt in die Zukunft investiert – die Werften, die unter großem Druck standen, seien neuen Geschäftsfeldern zugeführt worden, Arbeitsplätze gesichert, in Bildung investiert. Das Land setze das Sondervermögen, das es vom Bund erhalten habe, „gezielt für die richtigen Themen“ ein.
Das zahle sich aus – auch in den Umfragen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Elisabeth Kaiser (SPD) verteidigt Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren und verweist auf Artikel 21 des Grundgesetzes
- Sie sagt, das Verbotsverfahren sei ein Schutzmittel für die Demokratie und die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft
- Kaiser meint, die AfD verknüpfe im Osten emotionale Ansprache mit populistischem Auftreten und rechne nicht mit einer absoluten Mehrheit in einem der beiden Länder
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Demokratie durch ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz
- Verfassungsmäßigkeit wird durch ein Gericht geprüft, nicht durch eine Partei
- Hinweis, dass die AfD im Osten mit emotionaler Ansprache und Biografie-Erfahrungen der Ostdeutschen politisch erfolgreich ist, aber die Vergangenheit verklärt
Wer ist betroffen?
- Elisabeth Kaiser (SPD)
- AfD (als betroffene Partei im Kontext eines möglichen Verbotsverfahrens)
Zahlen/Fakten?
- Artikel 21 des Grundgesetzes sieht die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten
- AfD soll in den Wahlkampf im Osten mit biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen gezielt anknüpfen
- AfD-Erwartung: Kaiser geht nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit bekommt
Wie geht’s weiter?
- Das AfD-Verbotsverfahren soll gemäß Artikel 21 Grundgesetz geprüft werden; entscheidend ist, dass ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit bewertet
- Kaiser erwartet nicht, dass die AfD in Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen eine absolute Mehrheit erhält
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