Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Die SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat mitgeteilt, dass das Land den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 umsetzen will. Demnach hat jedes Kind dann einen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung inklusive Schulzeit und Ferien, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen, teilte die Fraktion am Dienstag mit.
Bei Bedarf bleibt eine Förderung von 50 Wochenstunden möglich.
Laut der Fraktion startet Mecklenburg-Vorpommern aus einer Position der Stärke, da bereits heute 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe einen Hort besuchen. Die Kindertagesförderung bleibe im Land vollständig elternbeitragsfrei, auch im Hort.
Künftig sollen zudem Kinder mit Behinderungen beitragsfrei den Hort und Ferienhort besuchen können.
Zur Qualitätssteigerung wird die Ganztagskoordination gesetzlich verankert, wofür das Land bis 2030 schrittweise steigende Mittel bereitstellt. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort mit verlässlicher Hausaufgabenbegleitung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Mecklenburg-Vorpommern will bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026/2027 umsetzen.
- Jedes Kind erhält Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung ohne Antrag.
- Kindertagesförderung und Hort bleiben elternbeitragsfrei, Kinder mit Behinderungen dürfen ebenfalls beitragsfrei den Hort nutzen.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Förderung der Chancengleichheit durch beitragsfreie Hortplätze für Kinder mit Behinderungen
- Verbesserung der Bildungsqualität durch gesetzlich verankerte Ganztagskoordination und stärkere Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort
Wer ist betroffen?
- Grundschulkinder ab Schuljahr 2026/2027
- Kinder mit Behinderungen
Zahlen/Fakten?
- Ab dem Schuljahr 2026/2027 Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung
- 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe besuchen bereits einen Hort
- Kindertagesförderung bleibt vollständig elternbeitragsfrei
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/2027
- Förderung von 50 Wochenstunden bleibt bei Bedarf möglich
- Gesetzliche Verankerung der Ganztagskoordination bis 2030
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