Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesetzgebung zum Gewaltschutz in Schwerin
Schwerin () – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat in zweiter Lesung das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Das teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Robert Northoff, am Mittwoch mit.
Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt weiter zu stärken.
Mit dem Landesausführungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben des Bundesgesetzes um. Der ab 2032 geltende Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen soll damit zuverlässig abgesichert werden.
Die Landesmittel für den Gewaltschutz wurden im aktuellen Haushaltsjahr um 300.000 Euro erhöht. Northoff erklärte, dass Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder unabhängig von Wohnort oder finanzieller Situation Schutz, Beratung und Unterstützung benötigten.
Gleichzeitig hat der Landtag über die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beraten.
Die Strategie bündelt bestehende, geplante und neue Maßnahmen der Landesregierung in den Handlungsfeldern Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Intervention. Die Umsetzung der Strategie soll im dritten Quartal 2026 starten.
Einen Antrag der Grünen zur Finanzierung der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes lehnte die SPD-Fraktion ab, da die angesprochenen Fragen im weiteren Umsetzungsprozess geklärt würden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | SPD-Logo (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen.
- Ziel ist der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt.
- Landesmittel für Gewaltschutz wurden um 300.000 Euro erhöht.
Warum ist das wichtig?
- Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt stärken
- Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 sichern
- Erhöhung der Landesmittel für Gewaltschutz um 300.000 Euro
Wer ist betroffen?
- Frauen
- Kinder
- Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt
Zahlen/Fakten?
- 300.000 Euro Erhöhung der Landesmittel für den Gewaltschutz im Haushaltsjahr
- Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen ab 2032
- Umsetzung der Strategie zur Istanbul-Konvention soll im dritten Quartal 2026 starten
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der Landesstrategie zur Istanbul-Konvention ab dem dritten Quartal 2026
- Weitere Klärung finanzieller Fragen im Umsetzungsprozess des Gewalthilfegesetzes
- Stärkung des Schutzes und der Unterstützung für betroffene Frauen und Kinder
- Bas will Auswirkungen von Attestpflicht prüfen - 2. Juli 2026
- Ifo-Institut kritisiert geplante Reichensteuer-Erhöhung - 2. Juli 2026
- Berliner SPD-Kandidat Krach kritisiert Vergesellschaftungsverbot - 2. Juli 2026
