Jede vierte Frau erleidet Gewalt: Landtag berät Gewalthilfegesetz

9. Juni 2026
1 min Lesezeit

Jede vierte Frau erleidet Gewalt: Landtag berät Gewalthilfegesetz

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Gewaltschutzgesetze in Bayern

() – Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf hat die hohe Zahl von Gewaltbetroffenen betont. „Jede vierte Frau erleidet Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner. Hinter diesen Zahlen stehen Leben“, teilte Scharf am Dienstag mit.

Anlass ist die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Bayerischen Landtag.

Gemäß dem Bundesgesetz tragen ab dem 1. Januar 2027 die Länder die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Bisher lag diese Verantwortung hauptsächlich bei den Kommunen.

Zudem hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, ab 2032 einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Für den Erhalt des Schutzsystems sind im Jahr 2027 67 Millionen Euro eingeplant.

Die Gesetzesvorlage soll nach der Beratung im Sozialausschuss noch vor der Sommerpause nach einer zweiten Lesung vom Landtag beschlossen werden.

Parallel erarbeitet das Sozialministerium die Ausführungsverordnung. Für den 29. Juli ist ein digitaler Runder Tisch geplant, um die Fachpraxis über die anstehenden Änderungen zu informieren.

Scharf betonte: „Mein großes Anliegen ist Planungssicherheit. Dafür stellen wir als Freistaat ab 2027 die Finanzierung sicher.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bayerischer Landtag (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hebt hohe Zahl von Gewaltbetroffenen hervor.
  • Erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Bayerischen Landtag.
  • Ab 2027 übernimmt der Freistaat die Finanzierung von Frauenschutzeinrichtungen.

Warum ist das wichtig?

  • Hohe Zahl von Gewaltbetroffenen unter Frauen erfordert dringende Maßnahmen
  • Gesetzesentwurf stärkt Schutz und Beratung für Betroffene
  • Finanzierungsverantwortung wechselt zu den Ländern, was langfristige Planungssicherheit bietet

Wer ist betroffen?

  • Frauen, die Gewalt erfahren haben
  • Betroffene von Partnerschaftsgewalt
  • gesellschaftliche Gruppen in Bayern

Zahlen/Fakten?

  • Jede vierte Frau erleidet Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner
  • Ab 1. Januar 2027 tragen die Länder die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen
  • Im Jahr 2027 sind 67 Millionen Euro für das Schutzsystem eingeplant

Wie geht’s weiter?

  • Beratung des Gesetzesentwurfs im Sozialausschuss
  • Zweite Lesung und Beschluss im Landtag vor der Sommerpause
  • Digitaler Runder Tisch am 29. Juli zur Information der Fachpraxis
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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