Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Agrarpolitik und Waldwirtschaft in Hessen
Wiesbaden () – Hessen setzt sich auf der Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall für eine praxistaugliche Ausgestaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ein. Das teilte das hessische Landwirtschaftsministerium mit.
Besonders für den kleinteilig strukturierten Privatwald müsse die Regelung praktikable Lösungen bieten und dürfe nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen.
Konkret fordert das Land, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse als meldende Einheiten anzuerkennen, um gebündelte Erklärungen zu ermöglichen und Kleinwaldbesitzer zu entlasten. Zudem sollten bestehende landesrechtliche Daten- und Meldesysteme als gleichwertig anerkannt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Für mittelständische, familiengeführte Forstbetriebe verlangt Hessen ein differenziertes Vorgehen, da sie nicht wie internationale Großunternehmen behandelt werden dürften.
Ein weiteres Thema auf der Konferenz ist die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Hessen drängt auf eine zügige und rechtssichere Umsetzung der EU-Erleichterungen in nationales Recht, möglichst rückwirkend zum 1. Januar.
Zu den zentralen Forderungen gehören eine wahlweise Stichtagsregelung zur Dauergrünlandentstehung und Ausnahmen für Betriebe bis 30 Hektar von strengen Fruchtfolgevorgaben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wald (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hessen setzt sich auf der Agrarministerkonferenz für praxisnahe Änderungen der EUDR ein.
- Forderung nach Anerkennung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, um Kleinwaldbesitzer zu entlasten.
- Dringlichkeit zur Umsetzung von EU-Erleichterungen in nationales Recht, insbesondere für die Gemeinsame Agrarpolitik.
Warum ist das wichtig?
- Wichtig für praktikable Lösungen im Privatwald
- Entlastung für Kleinwaldbesitzer durch Anerkennung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
- Differenzierte Behandlung mittlerer Forstbetriebe gegenüber Großunternehmen
Wer ist betroffen?
- Kleinteilig strukturierte Privatwälder
- Kleinwaldbesitzer
- Mittelständische, familiengeführte Forstbetriebe
Zahlen/Fakten?
- Hessen fordert praktikable Lösungen für Privatwälder bei EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte.
- Anerkennung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse als meldende Einheiten zur Entlastung von Kleinwaldbesitzern.
- Zügige Umsetzung der EU-Erleichterungen in nationales Recht möglichst rückwirkend zum 1. Januar.
Wie geht’s weiter?
- Anerkennung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse als meldende Einheiten
- Umsetzung von EU-Erleichterungen in nationales Recht
- Differenziertes Vorgehen für mittelständische Forstbetriebe
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