Bundespolizei Hamburg: Haftbefehl am Flughafen
Hamburg () – Die Bundespolizei am Hamburg Airport hat am Mittwoch einen 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen festgenommen. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg am Donnerstag mit.
Der Mann wollte gegen 14:30 Uhr von Hamburg nach Dubai ausreisen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle ergab eine Fahndungsabfrage, dass er mit einem einen Tag zuvor ausgestellten Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen gesucht wurde. Der Vorwurf lautete auf Unterschlagung.
Die Geldstrafe betrug 50 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 2.000 Euro. Alternativ hätte der Mann 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen.
Der 39-Jährige konnte die geforderte Summe von 2.000 Euro bezahlen.
Anschließend wurde er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen und durfte seine Reise nach Dubai fortsetzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flugzeugtreppe am Flughafen Hamburg |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Ein 39-jähriger Mann wurde am Hamburg Airport bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle festgenommen, weil er per Fahndungsabfrage wegen eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Tübingen gesucht wurde
- Er wollte gegen 14:30 Uhr nach Dubai ausreisen, konnte den Haftbefehl durch Zahlung von 2.000 Euro (50 Tagessätze) abwenden
- Danach wurde er entlassen und durfte seine Reise nach Dubai fortsetzen
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung, dass ein per Haftbefehl gesuchter Mann trotz geplanter Ausreise an der Grenze festgenommen wird
- Durch Zahlung der Geldstrafe wird eine Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe ermöglicht und der Fall kann zügig beendet werden
Wer ist betroffen?
- 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger
- Person, die von Hamburg nach Dubai ausreisen wollte
Zahlen/Fakten?
- 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgenommen
- Ausreise sollte gegen 14:30 Uhr von Hamburg nach Dubai erfolgen
- Haftbefehl wegen Unterschlagung; Geldstrafe 50 Tagessätze à 40 Euro (= 2.000 Euro), alternativ 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Wie geht’s weiter?
- Der 39-Jährige kann nach Zahlung der Geldstrafe seine Reise nach Dubai fortsetzen
- Er wird nach Entlassung aus der polizeilichen Maßnahme aus der Maßnahme entlassen
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