Zoll beschlagnahmt 130 Kilogramm Orchideen-Pulver in Garching

3. Juli 2026
1 min Lesezeit

Zoll beschlagnahmt 130 Kilogramm Orchideen-Pulver in Garching

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Zollkontrollen und Artenschutz in Garching

Garching () – Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück haben bei einer Warenkontrolle rund 130 Kilogramm artengeschütztes Getränkepulver sichergestellt. Das teilte das Hauptzollamt mit.

Bei der Überprüfung eines aus der eingereisten Lastwagens entdeckten die Beamten das sogenannte Salep-Pulver, das Orchideenextrakt enthält.

Orchideen zählen zu den durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen streng geschützten Pflanzenarten, was auch für daraus hergestellte Extrakte und Produkte gilt. Die Ein- und Ausfuhr solcher Waren ist genehmigungspflichtig.

Der Importeur konnte keine erforderliche Einfuhrgenehmigung vorlegen.

Die Ware wurde beschlagnahmt, und die Zollfahndung leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Für die Herstellung von Salep-Produkten werden Orchideenknollen verwendet, wobei die Pflanzen vollständig zerstört werden.

Zahlreiche der betroffenen Arten gelten bereits als stark gefährdet.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Zollbeamte sichern 130 Kilogramm artengeschütztes Salep-Pulver.
  • Importeur hatte keine erforderliche Einfuhrgenehmigung.
  • Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz bedrohter Arten durch Kontrolle von Handelswaren
  • Verhinderung illegaler Einfuhr von artengeschützten Produkten
  • Sensibilisierung für die Gefährdung von Orchideen und deren Lebensräumen

Wer ist betroffen?

  • Importeur
  • Orchideenarten
  • Zollbeamte

Zahlen/Fakten?

  • 130 Kilogramm artengeschütztes Getränkepulver sichergestellt
  • Salep-Pulver enthält Orchideenextrakt
  • Einfuhrgenehmigung fehlte bei Importeur

Wie geht’s weiter?

  • Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz einleiten
  • Beschlagnahmte Ware im Zollverfahren prüfen
  • Importeur zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung auffordern
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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