Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Zollaktionen in Ulm: Parallelimporte gestoppt
Ulm () – Der Zoll hat bei Ulm mehr als 2.000 Kopfhörer und Lautsprecher der Marke JBL beschlagnahmt. Wie das Hauptzollamt Ulm am Montag mitteilte, stoppten Beamte des Zollamts Donautal bereits am 19. Februar eine Sendung aus China mit 754 Kopfhörern und 1.384 Lautsprechern.
Die Ware war für einen Technikvertrieb im Landkreis Augsburg bestimmt.
Bei den sichergestellten Geräten handelt es sich laut Zoll um Originalprodukte. Der Rechtsinhaber der Marke JBL bestätigte jedoch, dass die Waren ohne seine Zustimmung in die Europäische Union eingeführt und hier verkauft werden sollten.
Es handelt sich damit um einen sogenannten Parallelimport, der in der EU unzulässig ist, wenn der Markeninhaber nicht zugestimmt hat.
Auf Antrag des Rechtsinhabers wurde die Sendung sichergestellt. Ob die elektronischen Geräte vernichtet oder wieder ausgeführt werden, ist laut Behörde derzeit noch Gegenstand des laufenden Verfahrens.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zoll stoppt 2000 Kopfhörer und Lautsprecherboxen (Archiv), Hauptzollamt Ulm via |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zoll beschlagnahmt über 2.000 Kopfhörer und Lautsprecher der Marke JBL bei Ulm.
- Waren wurden ohne Zustimmung des Rechtsinhabers aus China in die EU eingeführt.
- Sendung ist aufgrund eines Parallelimports sichergestellt, weiteres Verfahren läuft.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Markenrechte und der Integrität der Marke JBL
- Verhinderung unzulässiger Parallelimporte in die EU
- Einhaltung von Handelsvorschriften und Gesetzen zur Produktsicherheit
Wer ist betroffen?
- Technikvertrieb im Landkreis Augsburg
- Rechtsinhaber der Marke JBL
- Zollbeamte des Zollamts Donautal
Zahlen/Fakten?
- 2.000 Kopfhörer und Lautsprecher beschlagnahmt
- 754 Kopfhörer und 1.384 Lautsprecher aus China
- Parallelimport ohne Zustimmung des Markeninhabers unzulässig
Wie geht’s weiter?
- Entscheidung über Vernichtung oder Wiederausfuhr der Geräte steht noch aus
- Verfahren gegen den Parallelimport läuft
- Rechtsinhaber bleibt aktiv in dem Fall
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