Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Initiative zur Verkehrssicherheit in Neu-Ulm
Neu-Ulm () – Die Stadt Neu-Ulm hat am Freitag ihre neue Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ offiziell gestartet. Die Initiative richtet sich an alle Verkehrsteilnehmenden und stellt das respektvolle Miteinander von Autofahrern, Radfahrenden und Fußgängern in den Mittelpunkt, teilte die Stadt mit.
Beim Auftakt der Kampagne am Petrusplatz informierten Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger und der städtische Radverkehrsbeauftragte Thomas Gems gemeinsam mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm über die Inhalte und Ziele der Kampagne. „Ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ist die Grundlage für Sicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt.
Mit der Kampagne wollen wir Bewusstsein schaffen, Regeln verständlich vermitteln und alle Verkehrsteilnehmenden zu mehr Rücksicht motivieren“, betonte Albsteiger.
Im Fokus der Kampagne steht das Thema „Seitenabstand“. Kraftfahrzeugführer sind gesetzlich verpflichtet, beim Überholen von Radfahrenden innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand einzuhalten.
Zudem wird auf die Nutzung von Gehwegen hingewiesen, die grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten sind. Die Stadt möchte mit dieser Kampagne für mehr Sicherheit und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr sensibilisieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stadt Neu-Ulm startet Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ am 17.04.2026, Stadt Neu-Ulm via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stadt Neu-Ulm hat Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ gestartet.
- Fokus auf respektvolles Miteinander zwischen Autofahrern, Radfahrenden und Fußgängern.
- Thematisierung des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden (mindestens 1,5 Meter).
Warum ist das wichtig?
- Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr
- Sensibilisierung für respektvolles Miteinander
- Unterstützung der Verkehrsteilnehmenden durch klare Regeln
Wer ist betroffen?
- Verkehrsteilnehmende
- Autofahrer
- Radfahrende
- Fußgänger
Zahlen/Fakten?
- Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ gestartet
- Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden innerorts
- Gehwege sind grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten
Wie geht’s weiter?
- Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden für den Seitenabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden
- Förderung des respektvollen Miteinanders im Straßenverkehr durch Informationen und Aktionen
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