Zoll beschlagnahmt Porsche nach verweigerter Zahlung auf A96

16. Februar 2026
1 min Lesezeit

Zoll beschlagnahmt Porsche nach verweigerter Zahlung auf A96

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Zollrechtliche Maßnahmen in Lindau

Lindau () – Zöllner haben auf der Autobahn 96 einen Porsche Panamera beschlagnahmt, nachdem der Fahrer die fälligen Einfuhrabgaben nicht bezahlen konnte. Das teilte das Hauptzollamt am Montag mit.

Die Kontrolle hatte eine Einheit aus am Donnerstag kurz hinter dem Pfändertunnel durchgeführt.

Bei der Kontrolle musste der 55-jährige, im Allgäu ansässige Fahrer einräumen, für den aus der importierten Wagen keine Zollanmeldung abgegeben zu haben. An dem Fahrzeug waren noch die Schweizer Kennzeichen montiert.

Die Beamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Die erhobenen Abgaben und die Einfuhrumsatzsteuer beliefen sich auf knapp 9.000 Euro. Da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte, behielten die Zollbeamten den Porsche als Sicherheit ein.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: beschlagnahmter PKW (Archiv), Hauptzollamt Ulm via

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Zöllner haben einen Porsche Panamera auf der Autobahn 96 beschlagnahmt.
  • Fahrer konnte fällige Einfuhrabgaben von knapp 9.000 Euro nicht bezahlen.
  • Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde eingeleitet.

Warum ist das wichtig?

  • Verhindert Steuerhinterziehung und fördert die Rechtmäßigkeit im Handel.
  • Schutz der staatlichen Einnahmen durch Einhaltung von Zollvorschriften.
  • Mahnt Importeur zur korrekten Abwicklung von Einfuhrabgaben.

Wer ist betroffen?

  • 55-jähriger Fahrer
  • Fahrer aus dem Allgäu
  • Porsche Panamera Besitzer

Zahlen/Fakten?

  • Porsche Panamera beschlagnahmt
  • Fällige Einfuhrabgaben: knapp 9.000 Euro
  • Fahrer: 55 Jahre alt, aus dem Allgäu

Wie geht’s weiter?

  • Fahrer muss Zollanmeldung nachträglich vorlegen.
  • Möglichkeiten zur Begleichung der Einfuhrabgaben prüfen.
  • Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung abwarten.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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