Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Zollkontrollen in Lindau und Friedrichshafen
Lindau () – Bei Zollkontrollen auf der Autobahn und am Flughafen haben Beamte am vergangenen Samstag gleich zwei Verstöße gegen die Vorschriften zur Anmeldung von Barmitteln aufgedeckt. Das teilte das Hauptzollamt Ulm am Mittwoch mit.
In Lindau kontrollierten die Beamten einen aus der Schweiz kommenden Miettransporter.
Der 36-jährige rumänische Fahrer gab an, nach München umzuziehen. Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Beamten fest, dass ein MacBook und ein LED-Fernseher im Gesamtwert von über 1.500 Euro nicht ordnungsgemäß angemeldet und verzollt worden waren.
Der Fahrer erklärte zunächst, lediglich 6.000 Schweizer Franken Bargeld mitzuführen.
Eine anschließende Durchsuchung des Fahrzeugs brachte jedoch insgesamt 27.000 Schweizer Franken und 24.700 Euro zum Vorschein. Aufgrund der falschen Angaben zu den Barmitteln wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zudem muss sich der Mann wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den nicht angemeldeten Waren verantworten. Die fälligen Einfuhrabgaben von etwa 350 Euro musste er noch vor Ort entrichten.
Am selben Tag kontrollierten Beamte am Flughafen Friedrichshafen einen 70-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der mit einem Flug aus Antalya eingereist war.
Dabei stellten die Beamten 20.000 Euro Bargeld sicher und leiteten ein Clearingverfahren ein, um die Herkunft und den Verwendungszweck des Geldes zu überprüfen. Da der Reisende die mitgeführten Barmittel nicht angemeldet hatte, wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bargeld (Archiv), Zoll via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zollkontrollen decken zwei Verstöße gegen die Anmeldung von Barmitteln auf.
- Ein rumänischer Fahrer führte unrechtmäßig 27.000 Schweizer Franken und 24.700 Euro sowie nicht angemeldete Waren mit.
- Ein 70-jähriger türkischer Staatsangehöriger hatte 20.000 Euro Bargeld nicht angemeldet.
Warum ist das wichtig?
- Aufdeckung von Verstößen gegen die Vorschriften zur Bargeldanmeldung schützt vor Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
- Sicherstellung nicht angemeldeter Barmittel sichert staatliche Einnahmen.
- Ordnungswidrigkeitenverfahren zeigen die Bedeutung von korrekter Deklaration beim Geldtransport.
Wer ist betroffen?
- 36-jähriger rumänischer Fahrer
- 70-jähriger türkischer Staatsangehöriger
Zahlen/Fakten?
- 27.000 Schweizer Franken und 24.700 Euro gefunden
- Wert der nicht angemeldeten Waren über 1.500 Euro
- Fällige Einfuhrabgaben von etwa 350 Euro
Wie geht’s weiter?
- Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den rumänischen Fahrer einleiten
- Clearingverfahren zur Herkunft des sichergestellten Geldes bei 70-jährigem Reisenden einleiten
- Überprüfung weiterer Verstöße gegen die Vorschriften zur Anmeldung von Barmitteln fortsetzen
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