Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kommunale Identität in Baden-Württemberg stärken
Stuttgart () – Das Innenministerium hat fünf weiteren Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg offizielle Zusatzbezeichnungen genehmigt. Das teilte Innenminister Thomas Strobl am Mittwoch mit.
Die neuen Titel sollen die lokale Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.
Die Gemeinde Angelbachtal im Rhein-Neckar-Kreis darf sich künftig ‚Heckergemeinde‘ nennen, Asperg im Landkreis Ludwigsburg ‚Keltenstadt‘. Asselfingen im Alb-Donau-Kreis erhält den Zusatz ‚Heimat des Löwenmenschen‘, der Bad Säckinger Ortsteil Wallbach im Landkreis Waldshut ‚Flößerdorf‘.
Tauberbischofsheim im Main-Tauber-Kreis wird zur ‚Fechterstadt‘. Die Kommunen dürfen die Bezeichnungen ab dem 1. Mai offiziell führen.
Insgesamt haben damit nun mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile im Land eine solche kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung.
Grundlage ist eine Änderung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2020. Ein Antrag auf eine Zusatzbezeichnung erfordert einen Gemeinderatsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und muss vom Innenministerium genehmigt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Thomas Strobl (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Innenministerium genehmigt fünf Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
- Angelbachtal: 'Heckergemeinde', Asperg: 'Keltenstadt', Asselfingen: 'Heimat des Löwenmenschen', Wallbach: 'Flößerdorf', Tauberbischofsheim: 'Fechterstadt'
- Offizielle Nutzung der Bezeichnungen beginnt am 1. Mai
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der lokalen Identität
- Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls
- Anerkennung kultureller und historischer Besonderheiten
Wer ist betroffen?
- Gemeinden in Baden-Württemberg
- Innenministerium
- Bürger der jeweiligen Gemeinden
Zahlen/Fakten?
- Fünf Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten offizielle Zusatzbezeichnungen
- Insgesamt mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile mit kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnungen
- Zusatzbezeichnungen ab dem 1. Mai offiziell nutzbar
Wie geht’s weiter?
- Die neuen Bezeichnungen dürfen ab dem 1. Mai verwendet werden.
- Weitere Städte können Zusatzbezeichnungen beantragen.
- Mehr als 130 Gemeinden haben bereits kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen.
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