Strobl begrüßt geplante Mindestspeicherung von IP-Adressen

23. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Strobl begrüßt geplante Mindestspeicherung von IP-Adressen

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Stuttgart: IP-Adressen-Speicherung zur Bekämpfung von Missbrauch

() – Die baden-württembergische Landesregierung hat sich positiv zu einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums geäußert, der Internetanbieter verpflichten soll, IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang zu speichern. Das teilte das Innenministerium in Stuttgart mit.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bezeichnete eine Mindestspeicherzeit als „entscheidenden Schlüssel“, um den Missbrauch von Kindern wirksam bekämpfen zu können.

„Unsere Sicherheitsbehörden erwarten sehnsüchtig eine Mindestspeicherzeit von IP-Adressen“, sagte Strobl. Er begrüßte, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun offenbar einen entsprechenden Entwurf vorgelegt habe.

Strobl verwies darauf, dass Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren ‚tausendfach ins Leere‘ gelaufen seien, weil kein Zugriff auf IP-Adressen der Täter bestanden habe.

Das Internet sei ein „riesengroßer Tausch- und Handelsplatz für den schlimmsten Missbrauch“. Wer wehrlose Kinder derart schädige, gehöre „hinter Schloss und Riegel“.

Es gehe darum, Kinder zu schützen, so der Innenminister.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Thomas Strobl (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Baden-württembergische Landesregierung unterstützt Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung.
  • Innenminister Thomas Strobl betont Bedeutung einer Mindestspeicherzeit zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch.
  • Starker Rückgang der Ermittlungen wegen fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf IP-Adressen.

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Ermittlungsarbeit gegen Kindesmissbrauch
  • Erhöhung der Sicherheit im Internet für Kinder
  • Stärkung der Handlungsgrundlage für Sicherheitsbehörden

Wer ist betroffen?

  • Internetanbieter
  • Sicherheitsbehörden
  • Kinder

Zahlen/Fakten?

  • IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden
  • Mindestspeicherzeit als entscheidender Schlüssel gegen Kindesmissbrauch
  • Ermittlungen liefen 'tausendfach ins Leere' ohne Zugriff auf IP-Adressen

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung des Gesetzentwurfs zur IP-Adressen-Speicherung
  • Unterstützung durch Sicherheitsbehörden für verstärkte Ermittlungen
  • Ziel: effektiverer Schutz von Kindern
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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