Bundespolizei nimmt wegen Totschlags verurteilten Mann am Flughafen Stuttgart fest

5. Februar 2026
1 min Lesezeit

Bundespolizei nimmt wegen Totschlags verurteilten Mann am Flughafen Stuttgart fest

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Strafrechtliche Festnahme am Flughafen Stuttgart

() – Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende einen 53-jährigen Mann am Flughafen Stuttgart festgenommen. Wie die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart am Donnerstag mitteilte, wurde der kosovarische Staatsangehörige bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina überprüft.

Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags vorlag.

Der Mann muss noch eine Restfreiheitsstrafe von 2.127 Tagen verbüßen. Das Landgericht Heilbronn hatte ihn am 4. Februar 1999 wegen Totschlags zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Nach Verbüßung eines Teils der Strafe war er im Jahr 2004 abgeschoben worden. Bei seiner nun erfolgten Wiedereinreise nahmen ihn die Beamten fest.

Noch am selben Tag wurde der Verurteilte in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert, um die restliche Haftstrafe anzutreten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundespolizei nimmt 53-jährigen Mann am Flughafen Stuttgart fest
  • Gegen den kosovarischen Staatsangehörigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Totschlags vor
  • Er muss noch 2.127 Tage Haftstrafe verbüßen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert

Warum ist das wichtig?

  • Festnahme eines verurteilten Totschlägers am Flughafen
  • Sicherstellung der Rechtmäßigkeit bei Einreisen
  • Vollstreckung von Haftstrafen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Wer ist betroffen?

  • 53-jähriger Mann
  • kosovarischer Staatsangehöriger
  • Bundespolizei

Zahlen/Fakten?

  • 53-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger festgenommen
  • Vollstreckungshaftbefehl wegen Totschlags
  • Restfreiheitsstrafe von 2.127 Tagen
  • 12-jährige Haftstrafe, verurteilt am 4. Februar 1999
  • Abschiebung im Jahr 2004
  • Eingeliefert in Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim

Wie geht’s weiter?

  • Der 53-jährige Mann wird in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert.
  • Er tritt die restliche Haftstrafe von 2.127 Tagen an.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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