Gesellschaft: Thüringen und Wiederholungstäter
Erfurt () – Im Jahr 2025 sind in Thüringen insgesamt 14.768 Personen rechtskräftig verurteilt worden. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik am Freitag mitteilte, waren 7.736 von ihnen bereits früher wegen eines oder mehrerer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden.
Damit lag der Anteil der Wiederholungstäter bei 52,4 Prozent aller Verurteilten.
Nach Angaben der Behörde verbüßten 53,0 Prozent der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten zum wiederholten Mal eine Strafe. Das entsprach nahezu dem Vorjahresniveau (minus 0,6 Prozentpunkte).
Von den vorbestraften Erwachsenen waren 47,8 Prozent bereits fünfmal oder häufiger verurteilt worden. Bei der Hälfte aller Vorbestraften war eine Geldstrafe die schwerste frühere Strafe, bei 46,0 Prozent mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme.
Besonders hoch war der Anteil der Vorbestraften auch bei jungen Verurteilten: 40,3 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe.
Damit sank der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Prozentpunkt. Knapp die Hälfte der vorverurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden hatte bereits mehr als eine Vorstrafe, ein Viertel sogar drei oder mehr.
28,8 Prozent waren zuvor bereits mit Freiheitsstrafe belegt worden, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel; in 45 Fällen wurden Erziehungsmaßregeln verhängt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- In Thüringen wurden 2025 insgesamt 14.768 Personen rechtskräftig verurteilt
- 7.736 der Verurteilten waren zuvor bereits wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden
- Bei den nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten 40,3 Prozent nicht ihre erste Strafe
Warum ist das wichtig?
- Hoher Anteil an Wiederholungstätern zeigt, dass ein relevanter Teil der Straftäter nach früheren Verurteilungen erneut straffällig wird
- Besonders häufige Rückfälligkeit bei Erwachsenen und auch bei Jugendlichen/Heranwachsenden deutet auf Bedarf für wirksame Prävention und Resozialisierungsmaßnahmen hin
- Die Verteilung der früheren Strafen (Geldstrafe sowie freiheitsentziehende Maßnahmen) liefert Hinweise darauf, welche bisherigen Sanktionen bei Rückfällen besonders oft vorkommen
Wer ist betroffen?
- Erwachsene, die wegen eines oder mehrerer Verbrechen oder Vergehen bereits früher verurteilt wurden
- Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte, die zum wiederholten Mal eine Strafe verbüßten (Wiederholungstäter)
- Jüngere Verurteilte nach Jugendstrafrecht, die nicht ihre erste Strafe verbüßten
Zahlen/Fakten?
- 2025 in Thüringen: 14.768 rechtskräftig verurteilte Personen; 7.736 Wiederholungstäter; Anteil 52,4 Prozent
- 53,0 Prozent der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Mal eine Strafe; minus 0,6 Prozentpunkte (Vorjahr)
- 40,3 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe; 28,8 Prozent zuvor Freiheitsstrafe; 45 Fälle Erziehungsmaßregeln
Wie geht’s weiter?
- Keine Angabe
- Millionenschaden nach Gebäudebrand in Siershahn - 31. Juli 2026
- US-Börsen stärker – Amazon-Zahlen überzeugen - 31. Juli 2026
- Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall auf B 38 in Weinheim - 31. Juli 2026
