Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Justizreform in Baden-Württemberg: Verfassungstreue gefordert
Stuttgart () – Angehende Referendare in Baden-Württemberg müssen künftig eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben, bevor sie zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Das hat Justizministerin Marion Gentges am Donnerstag am Rande der Landtagssitzung mitgeteilt.
Die geplante Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung sieht vor, dass die Ablehnung des Zulassungsantrags droht, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
Laut Ministerium kann der Antrag grundsätzlich abgelehnt werden, wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Bewerberin oder eines Bewerbers bestehen.
Justizministerin Gentzes betonte, dass Referendare in der Justiz bereits verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen und kurz davor stehen, Richter, Staatsanwälte oder Anwälte zu werden. „Verfassungsfeindlichkeit und juristischer Vorbereitungsdienst gehen nicht zusammen.“
Die neue Regelung soll schnell und pragmatisch umgesetzt werden, das Anhörungsverfahren wurde bereits eingeleitet.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Angehende Referendare in Baden-Württemberg müssen Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.
- Zulassungsantrag kann abgelehnt werden bei Zweifeln an der Verfassungstreue.
- Justizministerin betont die Verantwortung der Referendare in der Justiz.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Verfassungstreue von zukünftigen Juristen
- Prävention von verfassungsfeindlichen Tendenzen im Rechtswesen
- Verantwortung gegenüber dem Rechtssystem und der Gesellschaft
Wer ist betroffen?
- Angehende Referendare in Baden-Württemberg
- Bewerber mit begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue
Zahlen/Fakten?
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- Neue Regelung soll schnell und pragmatisch umgesetzt werden.
Wie geht’s weiter?
- Einführung der Erklärung zur Verfassungstreue für angehende Referendare
- Zulassungsanträge können bei fehlender Erklärung abgelehnt werden
- Schnelle und pragmatische Umsetzung der neuen Regelung ist geplant
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