Pflegemindestlohn steigt 2026 und 2027 um je 2,6 Prozent

25. November 2025
1 min Lesezeit

Pflegemindestlohn steigt 2026 und 2027 um je 2,6 Prozent

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Pflegepolitik in Berlin: Mindestlohnerhöhung beschlossen

() – Der Pflegemindestlohn soll im Juli 2026 um 2,6 Prozent erhöht werden und im Juli 2027 um weitere 2,6 Prozent steigen, bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Darauf hat sich die Pflegekommission geeinigt, in der Gewerkschaft und Arbeitgeber vertreten sind.

„Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss halten an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem TVöD“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Dazu waren die Arbeitgeber partout nicht bereit.“ Die künftigen Werte des Pflegemindestlohns seien weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit.

„Wir mussten sogar Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verordnung abwehren“, fügte Bühler hinzu. Der Pflegemindestlohn stelle jedoch die einzig einklagbare Vergütungshöhe dar, wenn es keinen Tarifvertrag gebe. Deshalb habe Verdi nach Abwägung der Alternative „schweren Herzens“ diesem Kompromiss zugestimmt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete es unterdessen als „gutes Signal“, dass sich die Pflegekommission für die kommenden beiden Jahre auf höhere Mindestlöhne in der Pflege verständigt hat. „Unabhängig von dieser Entscheidung haben sich die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: Sie erhalten in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau, als von der Pflegekommission nun festgelegt.“

Laut Empfehlung der Pflegekommission steigt die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte von aktuell 16,10 Euro zum 1. Juli 2026 auf 16,52 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 16,95 Euro pro Stunde. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, die derzeit 17,35 Euro verdienen, erhalten ab 1. Juli 2026 einen Stundenlohn von 17,80 Euro, ab 1. Juli 2027 von 18,26 Euro. Der Mindestlohn für Pflegefachpersonen steigt von aktuell 20,50 Euro zum 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 21,58 Euro pro Stunde.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Seniorin mit Helferin (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Pflegemindestlohn wird im Juli 2026 um 2,6% erhöht, im Juli 2027 um weitere 2,6%.
  • Pflegekommission einigt sich auf zukünftige Lohnwerte, die Gewerkschaft kritisiert diese als unzureichend.
  • Bundesgesundheitsministerin bezeichnet Höherlagen als gutes Signal, da Löhne in der Pflege bereits gestiegen sind.

Warum ist das wichtig?

  • Anhebung des Pflegemindestlohns verbessert die Einkommenssituation in der Pflege.
  • Schutz vor weiteren Verschlechterungen der Vergütungsbedingungen.
  • Signal für die Wertschätzung der schwierigen Arbeit im Pflegebereich.

Wer ist betroffen?

  • Pflegehilfskräfte
  • Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung
  • Pflegefachpersonen

Zahlen/Fakten?

  • Pflegemindestlohn steigt um 2,6% im Juli 2026 und 2,6% im Juli 2027
  • Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro (2026) auf 16,52 Euro, 16,95 Euro (2027)
  • Mindestlohn für Pflegefachpersonen: 20,50 Euro (aktueller Stand) auf 21,03 Euro (2026), 21,58 Euro (2027)

Wie geht’s weiter?

  • Pflegemindestlohn steigt im Juli 2026 um 2,6 Prozent und 2027 um weitere 2,6 Prozent
  • Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte ab Juli 2026 auf 16,52 Euro, 2027 auf 16,95 Euro
  • Mindestlohn für Pflegefachpersonen ab Juli 2026 auf 21,03 Euro, 2027 auf 21,58 Euro
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