Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
EU-Vorgaben für Unternehmensflotten in Brüssel
Brüssel () – Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für den elektrischen Hochlauf von Unternehmensflotten ab 2030. Das geht aus dem Entwurf der Verordnung für saubere Unternehmensflotten hervor, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Das EU-Gesetz macht Vorgaben zur Dekarbonisierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Für den Fuhrpark kleiner und mittelgroßer Unternehmen soll es Ausnahmen geben.
Deutschland könnte den Vorgaben der EU etwa durch steuerliche Anreize nachkommen. Dafür gibt die EU vor, dass das deutsche Dienstwagenprivileg in Zukunft nur noch für bestimmte Fahrzeugklassen gilt – und nicht mehr für reine Benziner und Diesel. Brüssel sieht hier einen großen Hebel: Dienstwagen machen rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU aus. Außerdem prägen Dienstwagen den Gebrauchtwagenmarkt.
Am Dienstag wird die EU-Kommission zudem ein neues Gesetz für das sogenannte Verbrenner-Aus vorstellen, das den Autoherstellern Erleichterungen versprechen soll. Kritiker sprechen bei den Vorgaben für Unternehmensflotten vom „Verbrenner-Aus durch die Hintertür“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Dienstwagen von Politikern (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- EU-Kommission plant neue Vorgaben für elektrische Unternehmensflotten ab 2030
- Deutsche Steueranreize könnten zur Einhaltung der Vorgaben beitragen
- Neues Gesetz zum "Verbrenner-Aus" wird vorgestellt, Kritiker bezeichnen es als "Verbrenner-Aus durch die Hintertür"
Warum ist das wichtig?
- Wichtige Vorgaben zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten ab 2030
- Steuerliche Anreize zur Erfüllung der EU-Vorgaben für Deutschland
- Dienstwagen als zentraler Hebel für die Neuzulassungen in der EU
Wer ist betroffen?
- Unternehmen mit gewerblichen Fahrzeugflotten
- Kleine und mittelgroße Unternehmen
- Autohersteller
Zahlen/Fakten?
- EU plant Vorgaben für elektrische Unternehmensflotten ab 2030
- Dienstwagen machen rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU aus
- Ausnahmen für kleine und mittelgroße Unternehmen vorgesehen
Wie geht’s weiter?
- EU-Kommission plant neue Vorgaben für Unternehmensflotten ab 2030
- Deutschland könnte durch steuerliche Anreize den Vorgaben nachkommen
- Präsentation eines neuen Gesetzes zum Verbrenner-Aus am Dienstag
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