EU-Gericht bestätigt Amazon-Status als "sehr große Plattform"

19. November 2025
1 min Lesezeit

EU-Gericht bestätigt Amazon-Status als "sehr große Plattform"

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: EU-Gericht bestätigt Amazon-Einstufung

() – Das Gericht der Europäischen Union hat die EU-Einstufung von Amazon als „sehr große Online-Plattform“ bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch eine Klage des Onlinehändlers gegen einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission ab.

Die Entscheidung fiel im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, das Anbietern bestimmter Dienste, die von der Europäischen Kommission als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft wurden, besondere Verpflichtungen auferlegt. Diese Einstufung betrifft Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der Europäischen Union.

Amazon hatte argumentiert, dass die Bestimmungen des Gesetzes mehrere Grundrechte verletzen würden, darunter die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf Schutz vertraulicher Daten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die auferlegten Verpflichtungen zwar einen Eingriff in diese Rechte darstellen, dieser jedoch gerechtfertigt sei, um systemische Risiken zu verhindern, die von großen Online-Plattformen ausgehen könnten. Dazu zählten insbesondere die Verbreitung illegaler Inhalte und die Verletzung von Grundrechten, so die Luxemburger Richter.

Dem Gericht zufolge sind die Maßnahmen im Gesetz über digitale Dienste, wie die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Empfehlungsoption ohne Profiling und der Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhältnismäßig und durch ein Ziel von allgemeinem Interesse gerechtfertigt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und die Freiheit der Meinungsäußerung im gewerblichen Bereich gegen den Verbraucherschutz abzuwägen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Amazon-Europazentrale in Luxemburg (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Gericht der Europäischen Union bestätigt Einstufung von Amazon als "sehr große Online-Plattform"
  • Klage von Amazon gegen EU-Kommission abgewiesen
  • Maßnahmen des Gesetzes über digitale Dienste sind verhältnismäßig und gerechtfertigt, um systemische Risiken zu verhindern

Warum ist das wichtig?

  • Bestätigung der Einstufung von Amazon als "sehr große Online-Plattform" verstärkt Regulierung im digitalen Raum.
  • Schutz der Nutzerrechte und Verhinderung von systemischen Risiken durch gesetzliche Verpflichtungen.
  • Förderung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Verbraucherschutz.

Wer ist betroffen?

  • Amazon
  • Nutzer von großen Online-Plattformen
  • Europäische Union

Zahlen/Fakten?

  • Einstufung von Amazon als "sehr große Online-Plattform" durch EU-Kommission
  • Betrifft Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU
  • Gericht hält auferlegte Verpflichtungen zur Verhinderung systemischer Risiken für gerechtfertigt

Wie geht’s weiter?

  • Amazon bleibt als "sehr große Online-Plattform" eingestuft.
  • Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste gelten weiterhin für Amazon.
  • Maßnahmen zur Verhinderung systemischer Risiken und zum Verbraucherschutz werden umgesetzt.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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