Zentralrat will Strafrechtsverschärfungen gegen Antisemitismus

9. Januar 2026
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Zentralrat will Strafrechtsverschärfungen gegen Antisemitismus

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftlicher Umgang mit Antisemitismus in Deutschland

() – Der Zentralrat der Juden fordert, mit den Mitteln des Strafrechts stärker gegen wachsenden Antisemitismus in vorzugehen. „Tausendfache Solidaritätsbekundungen für die Hamas, die am 7. Oktober 2023 das größte Massaker an Juden seit der Schoa begangen hat, sind derzeit erlaubt“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe) am Rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag im Kloster Seeon. „Das muss sich ändern.“

Konkret schlägt der Zentralrat vor, Sympathiebekundungen für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Bisher ist lediglich das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern strafbar.

Zudem müsse man den Paragraphen zur Volksverhetzung ändern. So solle der sogenannte Inlandsbezug kein entscheidendes Kriterium mehr sein. Hetze gegen Einzelpersonen oder Gruppen müsste an sich strafbar sein – unabhängig davon, ob sie sich auf Menschen in Deutschland oder auf ausländische Staatsbürger beziehe.

„Der Antisemitismus tarnt sich seit dem 7. Oktober immer häufiger als vorgeblich gegen den israelischen Staat gerichteter `Antizionismus`“, sagte der Zentralratspräsident. Er nutze die Regelungslücke, dass sich Volksverhetzung nach herrschender rechtlicher Meinung durch den im Gesetz genutzten Begriff des „öffentlichen Friedens“ auf eine in Deutschland lebende Gruppe beziehen muss – also ausländische Staatsbürger außen vorlässt.

„Immer wieder werden Hassparolen, beispielsweise als Hausverbote, deshalb gezielt gegen `Israelis` anstatt gegen `Jude` geäußert“, sagte Schuster. „Obwohl Adressat und antisemitische Intention bestehen bleiben, bestehen durch juristische Details dann gute Chancen, einer Anklage zu entgehen, wie erst Anfang der Woche wieder eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft / gezeigt hat.“

Des Weiteren müsse auch der Aufruf zur Vernichtung von Staaten strafbar sein. „Auch dies ist nicht geregelt“, kritisierte Schuster. „Nachdem im Jahr 2020 bereits das Verbrennen von Staatsflaggen verboten wurde, muss hier jetzt der konsequente nächste Schritt erfolgen“, sagte Schuster.

Der Zentralratspräsident erklärte, in den vergangenen Jahren hätten gewaltsame antisemitische Übergriffe in Deutschland eine Tendenz zur Normalisierung erfahren. „Wie automatisch ist die Reaktion auf solche Übergriffe eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen für jüdisches Leben“, sagte Schuster. „Ich bin dankbar für diesen Schutz, und dennoch: Das ist nichts weiter als Symptombekämpfung. Der Antisemitismus hat sich seit dem 7. Oktober tief in unserer Gesellschaft eingenistet. Er hat sich auf unseren Straßen breitgemacht.“

Reaktive Schutzmaßnahmen reichten nicht aus, um ihn von dort zu vertreiben. „Nach vielen klaren Worten muss die Politik nun mit ebenso klaren Taten die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Antisemiten zur Rechenschaft zu ziehen und dem Hass mit den Mitteln des Rechtsstaats die Stirn zu bieten“, sagte Schuster.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Josef Schuster (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Zentralrat der Juden fordert stärkere strafrechtliche Maßnahmen gegen Antisemitismus in Deutschland.
  • Sympathiebekundungen für terroristische Vereinigungen sollen unter Strafe gestellt werden.
  • Änderungen im Paragraphen zur Volksverhetzung gefordert, um hetzerische Äußerungen unabhängig vom Inlandsbezug zu bestrafen.

Warum ist das wichtig?

  • Notwendigkeit, Strafrecht gegen Antisemitismus zu verschärfen
  • Schutzmaßnahmen allein sind unzureichend, rechtliche Grundlagen müssen geschaffen werden
  • Antisemitismus hat gesellschaftliche Normalisierung erfahren und erfordert rechtliche Reaktionen

Wer ist betroffen?

  • jüdische Gemeinschaft
  • Antisemitismus-Betroffene
  • Allgemeine Bevölkerung

Zahlen/Fakten?

  • Tausendfache Solidaritätsbekundungen für die Hamas nach dem 7. Oktober 2023
  • Bisher ist nur das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern terroristischer Vereinigungen strafbar
  • Anstieg gewaltsamer antisemitischer Übergriffe in den letzten Jahren

Wie geht’s weiter?

  • Stärkere strafrechtliche Maßnahmen gegen Antisemitismus fordern
  • Sympathiebekundungen für terroristische Organisationen unter Strafe stellen
  • Änderung des Volksverhetzungsparagraphen zur Bekämpfung von Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen
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