Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Berlin: Volksverhetzung und Wahlrecht
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. „Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.“
Strafbare Volksverhetzung habe in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Es gehe um Angriffe auf die Menschenwürde, Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten, Holocaust-Leugnung und Aufforderungen zu Gewalt. „Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten“, sagte die Ministerin.
Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin.
„Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute“, erklärte Hubig. „Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht.“
Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: „Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird.“ Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: „Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wahllokal (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig rechtfertigt den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung.
- Volksverhetzung hat in den letzten Jahren zugenommen, betroffen sind Angriffe auf Menschenwürde und Aufstachelung zum Hass.
- Entzug des Wahlrechts wird von einem Gericht für maximal fünf Jahre bei Verurteilung wegen Volksverhetzung entschieden.
Warum ist das wichtig?
- Schutz und Stärkung der Demokratie
- Bekämpfung von Volksverhetzung und Hassreden
- Rechtliche Möglichkeit zur Einschränkung des Wahlrechts bei schwerwiegenden Vergehen
Wer ist betroffen?
- Personen, die wegen Volksverhetzung verurteilt werden
- Mitglieder politischer Parteien
- Menschen, die Opfer von Volksverhetzung sind
Zahlen/Fakten?
- Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung als Schutz der Demokratie
- Anstieg strafbarer Volksverhetzung in den letzten Jahren
- Entzug des passiven Wahlrechts zeitlich begrenzt auf fünf Jahre und Entscheidung durch unabhängige Gerichte
Wie geht’s weiter?
- Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung wird gesetzlich geregelt
- Gerichte entscheiden über den Entzug nach gewissen Freiheitsstrafen
- Schutz der Demokratie und Menschenwürde im Fokus
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