Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politische Debatte über AfD-Verbot in Stuttgart
Stuttgart () – Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will bei einer möglichen Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kein Risiko eingehen.
„Ein Verbotsverfahren kann man nur anstrengen, wenn man ziemlich sicher ist, es gewinnen zu können“, sagte er dem „Focus“. „Da habe ich durchaus Zweifel.“
Die Verfassung beschreibe Deutschland zwar als wehrhafte Demokratie, so Kretschmann. „Aber in der politischen Wirklichkeit sind da schon sehr komplexe Fragen zu beantworten.“
Ähnlich äußerte sich der jüngst zurückgetretene Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). „Aus früheren Verfassungsgerichtsurteilen zu solchen Verbotsverfahren wissen wir, wie schwer das würde. Bestimmte Teile der Gesellschaft würden wir dann ja erst recht verlieren“, sagte der CDU-Politiker, in dessen Bundesland die AfD in Umfragen derzeit bis zu 40 Prozent erreicht, dem „Focus“.
Und selbst wenn ein Verbotsverfahren angestrengt und dann auch vom Bundesverfassungsgericht unterstützt würde, sähe Haseloff Probleme. „Die Defizite und Dysfunktionalitäten, die heutige AfD-Wähler in unserem demokratischen System sehen, wären doch mit einem Verbot der Partei nicht weg. Das würde sich nur verlagern“, behauptete er.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest für AfD-Verbot (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Winfried Kretschmann äußert Zweifel an der Erfolgsaussicht eines AfD-Verbotsverfahrens.
- Reiner Haseloff warnt vor komplexen Problemen und negativen Konsequenzen eines Verbots.
- Verfassungswidrigkeit von Parteien kann nur durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung geprüft werden.
Warum ist das wichtig?
- Möglichkeit eines Verbots der AfD mit rechtlichen Risiken verbunden
- Komplexität der politischen Realität erfordert sorgfältige Prüfung
- Verbot könnte gesellschaftliche Spannungen verstärken ohne Probleme zu lösen
Wer ist betroffen?
- Winfried Kretschmann (Grüne)
- Reiner Haseloff (CDU)
- AfD-Wähler
Zahlen/Fakten?
- Winfried Kretschmann äußert Zweifel an der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.
- AfD erreicht in Sachsen-Anhalt in Umfragen bis zu 40 Prozent.
- Artikel 21 des Grundgesetzes definiert, wann Parteien als verfassungswidrig gelten können.
Wie geht’s weiter?
- Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht riskant
- Zweifel an der Erfolgsaussicht eines Verbotsverfahrens
- Notwendigkeit eines Prüfauftrags durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung
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