Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Neue Bußgelder für Wehrdienstverweigerer in Berlin
Berlin () – Wer sich dem neuen Wehrdienst-Fragebogen der Bundeswehr entzieht oder falsche Angaben macht, muss ab Januar mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Das berichtet die „Bild“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf das Bundesverteidigungsministerium. Demnach richtet sich die Höhe der Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Dort ist in Paragraph 17 eine Höchstgrenze von 1.000 Euro und ein Mindestsatz von fünf Euro festgelegt.
Wie hoch das Bußgeld tatsächlich ausfällt, werde dann individuell von dem zuständigen Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr verhängt, hieß es. Zudem könne künftig die Polizei Wehrpflichtige zur Musterung zwingen, sollten sie unentschuldigt fernbleiben. „Feldjäger werden in diesem Fall nicht tätig“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Bild“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeswehr-Soldaten (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ab Januar 2024 drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro für falsche Angaben im Wehrdienst-Fragebogen.
- Zuständiges Bundesamt für Personalmanagement entscheidet über die Höhe des Bußgeldes.
- Polizei kann Wehrpflichtige zur Musterung zwingen, wenn sie unentschuldigt fehlen.
Warum ist das wichtig?
- Verstärkter Druck auf Wehrpflichtige zur ehrlichen Angabe im Fragebogen
- Einführung von finanziellen Konsequenzen soll die Compliance erhöhen
- Erhöhte Möglichkeiten zur Durchsetzung der Musterung durch die Polizei
Wer ist betroffen?
- Personen, die sich dem Wehrdienst-Fragebogen entziehen
- Personen, die falsche Angaben machen
- Wehrpflichtige, die unentschuldigt zur Musterung fernbleiben
Zahlen/Fakten?
- Bußgeld von bis zu 1.000 Euro ab Januar für falsche Angaben im Wehrdienst-Fragebogen
- Mindestsatz für Bußgeld beträgt fünf Euro
- Polizei kann Wehrpflichtige zur Musterung zwingen bei unentschuldigtem Fernbleiben
Wie geht’s weiter?
- Bußgelder ab Januar bis zu 1.000 Euro für falsche Angaben im Wehrdienst-Fragebogen
- Individuelle Festlegung der Bußgeldhöhe durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Polizei kann Wehrpflichtige zur Musterung zwingen bei unentschuldigtem Fernbleiben
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