Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Pflegereform und Gesundheitspolitik in Berlin
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die breite Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen für eine Pflegereform zurückgewiesen.
„Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Grundlagen für eine Reform zu erarbeiten, auf deren Basis wir den Gesetzgebungsprozess einleiten können. Das hat sie getan. Die Fachebenen von Bund und Ländern haben ja umfassende Optionen erarbeitet, die scheinen etwas aus dem Blick zu geraten“, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
„An einigen Stellen haben wir auch Konkretes vereinbart, etwa den Schwerpunkt Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in die Pflegegrade“, so die Ministerin. „Jetzt geht es darum, in Abstimmung mit der von mir eingesetzten GKV-Finanzkommission und anderen zu einem umfangreichen Reformkatalog zu kommen. Die Maßnahmen hängen alle zusammen. Stückwerk wäre fatal“, so Warken.
Zur Kritik an nicht vorhandenen Finanzkonzepten sagte die CDU-Politikerin: „Die Erwartung an die Kommissionsergebnisse ist an dieser Stelle wahrscheinlich zu groß gewesen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass in einer Arbeitsgruppe mit Bund, Ländern und Kommunen niemand freiwillig aufzeigt, wenn es um Kostenübernahmen geht, beispielsweise für die Deckelung des Pflegeeigenanteils.“
Milliarden-Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung seien zurückzuzahlen. „Darlehen sind zurückzuzahlen und das gilt hier auch. Natürlich ist das die klare Erwartung des Bundes“, sagte Warken. „Das muss in die Finanzierung der Pflegeversicherung eingepreist werden für die nächste Zeit. Der Anspruch muss sein, dass die Pflegeversicherung künftig unabhängig von kurzfristigen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleibt“, sagte sie.
Warken sprach sich zugleich gegen den Vorschlag aus, Gutverdiener zur Gegenfinanzierung stärker einzubeziehen und die Lohngrenze, auf die man Pflegebeiträge zahlen muss, von 5.500 auf 8.000 Euro zu erhöhen. „Mein politisches Ziel ist es, Mehrbelastungen zu vermeiden. Deshalb bevorzuge ich andere Ansätze. Mir ist die Position des Koalitionspartners natürlich bekannt. Wir werden in den anstehenden Gesprächen auch darüber sprechen und schauen, wie wir für die Finanzierung insgesamt eine gute Lösung finden“, sagte Warken. Sie kündigte einen Gesetzentwurf bis zur Mitte des kommenden Jahres an. „Die geplante Pflegereform muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Um das sicher zu erreichen, werde ich bis zur Sommerpause 2026 einen Entwurf für die Pflege vorlegen“, so Warken.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Laumann, Warken, Schlotzhaue am 11.12.2025 |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weist Kritik an einer Arbeitsgruppe zur Pflegereform zurück.
- Warken kündigt an, bis zur Sommerpause 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Warum ist das wichtig?
- Grundlage für eine Pflegereform schaffen
- Vermeidung von Pflegebedürftigkeit als Schwerpunkt
- Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig sichern
Wer ist betroffen?
- Pflegebedürftige
- Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
- Mitglieder der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen
Zahlen/Fakten?
- Gesetzentwurf zur Pflegereform bis Mitte 2026 angekündigt
- Reform muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten
- Pflegeversicherung muss unabhängig von kurzfristigen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleiben
Wie geht’s weiter?
- Entwurf für die Pflegereform bis zur Sommerpause 2026 vorlegen
- Geplante Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten
- Gespräche zur Finanzierungslösung mit Koalitionspartner führen
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