Wagenknecht warnt Verfassungsgericht vor Abweisung von Wahlklage

21. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik: prüft Wahlklage

Karlsruhe () – Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat das Bundesverfassungsgericht vor einer Abweisung ihrer Klage für eine Neuauszählung der Bundestagswahl gewarnt. „Wenn Karlsruhe die Argumentation des Bundestages absegnet, wären in Zukunft falsche Wahlergebnisse nicht nur durch Zählfehler, sondern auch durch echte Wahlfälschung möglich“, sagte Sahra Wagenknecht dem „Stern“.

„Ein solches Urteil würde das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter untergraben“, fügte die Parteigründerin an. Sie hoffe, dass sich die Richter dieser Verantwortung bewusst seien.

„Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob wir in einer Demokratie leben oder nicht“, sagte die BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali dem Magazin. Sollte diese Wahl trotz der vielen, nachgewiesenen Zählfehler nicht überprüft werden, sei für zukünftige Wahlen Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet, warnte sie.

Auch inhaltlich legte das BSW gegenüber dem Gericht noch einmal nach. In einer 108-seitigen Stellungnahme, aus der der „Stern“ berichtet, beruft sich die Partei zusätzlich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, an das auch die Bundesrepublik gebunden sei. In der Entscheidung aus dem Jahr 2020 hatten die Straßburger Richter erklärt, dass der damalige Beschwerdeführer aus keinen vollständigen Beweis dafür erbringen müsse, dass es Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl gab. Stattdessen reichten substanzielle Indizien aus. In der Folge liege die Aufklärungslast beim Staat – und nicht beim Kläger.

Damit habe der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte etabliert, dass es keines Vollbeweises bedürfe, sagte BSW-Bundeschef Fabio De Masi dem Magazin. Der Bundestag hingegen verlange von seiner Partei diesen Beweis, der aber erst durch die Neuauszählung aller Stimmen erbracht werden könne.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sahra Wagenknecht (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wagenknecht warnt Verfassungsgericht vor Abweisung von Wahlklage

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat das Bundesverfassungsgericht vor einer möglichen Abweisung seiner Klage zur Neuauszählung der Bundestagswahl gewarnt
  • Die Partei argumentiert, dass bei einer Bestätigung der Rechtsauffassung des Bundestages künftig falsche Wahlergebnisse auch durch echte Wahlfälschung möglich wären und verweist auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2020
  • Das BSW fordert, dass die Wahlüberprüfung wegen nachgewiesener Zählfehler erfolgen soll, da der Staat nach Ansicht der Partei die Aufklärungslast trägt

Warum ist das wichtig?

  • Eine mögliche Abweisung der Klage könnte dazu führen, dass auch künftig falsche Wahlergebnisse durch echte Wahlfälschung begünstigt werden
  • Ohne überprüfbare Neuauszählung würde das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter geschwächt und für Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet
  • Die Partei verweist darauf, dass nach EGMR-Rechtsprechung substanzielle Indizien ausreichen und die Aufklärungslast beim Staat liegen sollte, was die Bedeutung der gerichtlichen Entscheidung für zukünftige Wahlprüfungen unterstreicht

Wer ist betroffen?

  • Sahra Wagenknecht (BSW)
  • Amira Mohamed Ali (BSW)
  • das Bundesverfassungsgericht, Richter

Zahlen/Fakten?

  • 108-seitige Stellungnahme
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2020
  • Neuauszählung aller Stimmen als Voraussetzung für den geforderten Beweis

Wie geht’s weiter?

  • BSW fordert, dass Karlsruhe die Klage nicht abweist und eine Neuauszählung zulässt, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu sichern
  • BSW argumentiert vor Gericht mit einem EGMR-Urteil, wonach substanzielle Indizien reichen und die Aufklärungslast beim Staat liegt
  • Wenn keine Überprüfung erfolgt, warnt das BSW vor möglichen künftigen Wahlbetrug und falschen Wahlergebnissen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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