Union gegen Ergänzung von Diskriminierungsverbot im Grundgesetz

28. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik in : Streit um Grundgesetz
Berlin () – Die Union ist gegen eine Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der „Rheinische Post“ für deren Mittwochausgabe: „Wer nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD jetzt vor allem über eine Ergänzung des Grundgesetzes diskutiert, setzt die falschen Prioritäten.“

Krings führte aus, eine Änderung des Artikels 3 würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen. Sie wäre deshalb vor allem Symbolpolitik. „Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen“, kritisierte der CDU-Politiker.

Das Grundgesetz schütze bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem klargestellt, dass auch Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschützt seien. „Es fehlt also nicht an verfassungsrechtlichem Schutz, sondern daran, diejenigen konsequent zu stoppen, die Hass predigen und Gewalt ausüben“, so Krings.

Die Lehre aus dem Anschlag müsse deshalb eine andere sein. „Wir brauchen mehr Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische Gewalttäter“, sagte der CDU-Politiker. Dazu gehörten ein entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder, die Speicherung von IP-Adressen, eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder. Wer schwerste Gewalt- oder Terrortaten begehe, sollte als Heranwachsender grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 27.07.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Union gegen Ergänzung von Diskriminierungsverbot im Grundgesetz

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Die Union lehnt eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot ab
  • CDU-Fraktionsvize Günter Krings kritisiert, dass solche Verfassungsdebatten nach dem Anschlag auf den Berliner CSD falsche Prioritäten setzten, und fordert stattdessen mehr Befugnisse und Konsequenz gegen islamistischen Terrorismus
  • Genannt werden u. a. strengere Maßnahmen gegen Gefährder, bessere Datenspeicherung, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft sowie konsequente Abschiebung von Straftätern und islamistischen Gefährdern

Warum ist das wichtig?

  • Eine Ergänzung des Grundgesetzes um „sexuelle Identität“ wird als Symbolpolitik kritisiert, weil sie laut CDU keine Anschläge und keine Gewalttäter verhindern würde
  • Statt Verfassungsdebatten werden konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen islamistischen Terrorismus gefordert
  • Genannt werden u. a. mehr Befugnisse und Konsequenz gegen Gefährder, Speicherung von IP-Adressen, bessere Nutzung bestehender Befugnisse sowie strengere rechtliche Schritte einschließlich Abschiebehaft und Erwachsenenstrafrecht bei schweren Taten

Wer ist betroffen?

  • Schwule und lesbische Menschen
  • Menschen unabhängig von sexueller Orientierung oder sexueller Identität
  • Sicherheitsbehörden im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und extremistische Gewalttäter

Zahlen/Fakten?

  • 27.07.2026
  • 2 Punkte: Änderung Artikel 3 verhindert keinen Anschlag und stoppt keinen Gewalttäter
  • 1 Forderung: Heranwachsende grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen bei schwersten Gewalt- oder Terrortaten

Wie geht’s weiter?

  • Die Union lehnt die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot ab
  • Stattdessen sollen mehr Befugnisse und konsequenteres Vorgehen gegen islamistischen Terror und extremistische Gewalttäter erfolgen
  • Dafür werden u.a. strengere Maßnahmen gegen Gefährder, Speicherung von IP-Adressen und bessere Nutzung von Befugnissen sowie mehr Abschiebe- und Haftmöglichkeiten gefordert
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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