Politik Thüringen: AfD-Verbot debattiert
Erfurt () – In Thüringen will die SPD den AfD-Landesverband unter ihrem Vorsitzenden Björn Höcke verbieten, der Koalitionspartner CDU lehnt das hingegen ab.
Ein solches Teilverbot der AfD hatten in der vergangenen Woche CSU-Politiker vorgeschlagen, unter ihnen Klaus Holetschek, Fraktionschef im Bayerischen Landtag. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Bayern„, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) am Montag der FAZ. „Ich bin überzeugt, dass ein Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD sehr hohe Erfolgsaussichten bietet“, sagte Maier, der auch SPD-Landesvorsitzender ist und sich schon länger für ein AfD-Verbot ausspricht.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, widersprach. Zwar sei der Thüringer Landesverband der „extremste Teil“ der AfD. Doch sei er gegen eine Verbotsdebatte, „weil wir nicht sicher sein können, dass ein Verbot gelingen wird“, sagte Bühl der FAZ. Ein Verbotsverfahren würde der AfD nützen, „weil ihr Opfernarrativ dadurch noch gestärkt wird“.
Unter Juristen ist umstritten, ob das Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig ist. „Um ganz sicher zu sein, sollte man das Bundesverfassungsgerichtsgesetz eindeutig in dem Sinne fassen, dass der Antrag auch auf das Verbot eines Landesverbands gestellt werden kann“, sagte Maier. In einem zweiten Schritt solle ein Bevollmächtigter eine Klageschrift verfassen. Die Klage könne der Bundesrat einreichen, Bundesregierung und Bundestag könnten sie unterstützen. Diese Verfassungsorgane können ein Parteiverbot beantragen.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warnte davor, ein AfD-Teilverbot über den Bundesrat anzustrengen. „Für den Verbotsantrag gegen einen einzelnen Landesverband müsste eine Mehrheit von 15 Bundesländern ohne landeseigene Faktengrundlage und Kenntnisse im Bundesrat dem Antrag eines Landes zustimmen“, sagte Schuster der FAZ. Diese Vorgehensweise „provoziert geradezu die Vorstellung, dass aus parteipolitischen Gründen auf einen Wettbewerber gezielt wird und nicht präzise juristisch und streng fachlich vorgegangen wurde“. Er rate davon ab, „mit verfassungsrechtlich derart hochumstrittenen Seminarfragen am offenen Herzen der Demokratie zu experimentieren“, sagte Schuster.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | AfD-Fraktion im Thüringer Landtag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Thüringen: Die SPD will den AfD-Landesverband unter Björn Höcke verbieten, während die CDU das ablehnt
- Thüringens Innenminister Georg Maier fordert hohe Erfolgsaussichten für ein Teilverbot; CDU-Landtagsfraktionschef Andreas Bühl warnt vor einer Verbotsdebatte wegen möglichem Nutzen fürs AfD-Opfernarrativ
- Juristen streiten über die Verfassungsmäßigkeit; Schuster warnt vor einem Verbotsantrag über den Bundesrat, da dafür eine Mehrheit ohne landeseigene Faktengrundlage nötig sei
Warum ist das wichtig?
- Ein AfD-Teilverbot könnte die politische Einflussnahme des AfD-Landesverbands in Thüringen begrenzen
- Ob ein Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig ist, ist umstritten und könnte juristische Unsicherheit erzeugen
- Ein Verbotsverfahren könnte der AfD indirekt nützen, indem ihr Opfernarrativ gestärkt wird
Wer ist betroffen?
- Thüringen: der AfD-Landesverband unter Björn Höcke
- SPD-Landesvorsitzender und Thüringens Innenminister Georg Maier
- CDU im Thüringer Landtag mit Fraktionsvorsitzendem Andreas Bühl
Zahlen/Fakten?
- Thüringen will den AfD-Landesverband unter Vorsitz von Björn Höcke verbieten; SPD unterstützt, CDU lehnt ab
- Armin Schuster (CDU) sagt: Für einen Verbotsantrag gegen einen Landesverband müsste im Bundesrat eine Mehrheit von 15 Bundesländern zustimmen
- Maier (SPD) spricht davon, dass der Antrag auf ein Teilverbot sehr hohe Erfolgsaussichten hat und nennt als Schritt u. a. eine mögliche Klage durch den Bundesrat
Wie geht’s weiter?
- SPD will einen Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD stellen und über juristische Schritte absichern lassen
- CDU lehnt das ab, weil ein Verbot nicht sicher gelingen würde und der AfD damit ihr Opfernarrativ stärken könnte
- Juristen streiten über Zulässigkeit; vorgesehen ist, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ggf. angepasst wird und danach eine Klageschrift über den Bundesrat eingereicht werden kann
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