Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politische Debatten über AfD-Verbotsverfahren in Berlin
Berlin () – Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen.
„Aus meiner Sicht reichen die Argumente aus, um ein Verfahren durchzuführen“, sagte Maier dem Podcast „Machtmenschen“ des „Focus“. Ihm gehe es dabei nicht darum, einen politischen Konkurrenten loszuwerden, sondern diesen „Kontrollmechanismus der wehrhaften Demokratie“ zu nutzen.
Maier berief sich dabei auf das Grundgesetz.
Nach Artikel 21 sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
Maier sagte, Artikel 21 des Grundgesetzes regele klar, unter welchen Voraussetzungen Parteien verfassungswidrig seien.
„Das ist auch keine Kann-Regelung“, erklärte der SPD-Politiker.
Für ihn sei vor allem der völkisch-nationalistische Charakter der Partei entscheidend, so Maier. Die AfD definiere das Volk eines Staates nicht über Staatsbürgerschaft, sondern über die Ethnie.
Ein Punkt, in dem die AfD sich von anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa unterscheide, so Maier. Und einer, den sie jederzeit ändern könnte.
„Wenn die AfD diesen Kurs einschlagen würde, also sich Richtung einer normalen rechtspopulistischen Partei zu entwickeln, dann würde ich sagen, müssen wir das in Deutschland aushalten“, sagte Maier.
Dennoch glaube er nicht an eine Mäßigung der Partei. AfD-Co-Chefin Alice Weidel müsse sich dafür von Björn Höcke trennen.
„Hat sie die Kraft dazu? Ich glaube nicht“, sagte der Innenminister.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Thüringens Innenminister Georg Maier spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus.
- Er beruft sich auf Artikel 21 des Grundgesetzes, der verfassungswidrige Parteien definiert.
- Maier sieht den völkisch-nationalistischen Charakter der AfD als entscheidend an.
Warum ist das wichtig?
- Möglichkeit zur Wahrung der demokratischen Grundordnung
- Klarstellung der Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
- Differenzierung der AfD von anderen Parteien durch völkisch-nationalistische Ansichten
Wer ist betroffen?
- Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD)
- AfD
- Bundesverfassungsgericht
Zahlen/Fakten?
- Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus.
- Artikel 21 des Grundgesetzes regelt die Voraussetzungen für die Verfassungswidrigkeit von Parteien.
- Maier bezweifelt die Mäßigung der AfD und sieht eine Trennung von Björn Höcke als notwendig an.
Wie geht’s weiter?
- Weitere Diskussionen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren im Bundestag
- Evaluierung der Voraussetzungen für Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
- Beobachtung der Entwicklung der AfD und ihrer politischen Ausrichtung
- SPD und Grüne antworten Teilnehmern von Bundestags-Planspiel - 12. Juni 2026
- E3-Botschafter protestieren gegen russische Atomwaffen-Behauptungen - 12. Juni 2026
- Gewinnzahlen Eurojackpot vom Freitag (12.06.2026) - 12. Juni 2026
