Schwarz-Rot will Abgeordnetengesetz verschärfen

11. März 2026
1 min Lesezeit

Schwarz-Rot will Abgeordnetengesetz verschärfen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesetzgebung zur Beschäftigung im Bundestag

() – Union und SPD wollen die Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern im Abgeordnetengesetz verschärfen. Die parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Koalitionsfraktionen, Hendrik Hoppenstedt (CDU) und Johannes Fechner (SPD), arbeiten an einem gemeinsamen Vorschlag, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

„Wir müssen das Abgeordnetengesetz verschärfen“, sagte Johannes Fechner der Zeitung. „Wir sollten die bereits geltende Vorschrift erweitern.“

Künftig sollten „Abgeordnete auch keine Ehepartner und Verwandten anderer Abgeordneter auf Staatskosten einstellen dürfen“. Das sollte „nicht nur Abgeordnete des Bundestags, sondern auch Abgeordnete des Europaparlaments und der Landtage umfassen“, erklärte er. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Bundestagsabgeordneter Verwandte von Landtags- oder Europaabgeordneten auf Staatskosten einstellen kann.

„Auf eigene Rechnung sollen Abgeordnete auch künftig Verwandte einstellen können“, sagte der Sozialdemokrat. Es gehe lediglich „darum, Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft zu verhindern“, so Frechner.

„Wir wollen die Regeln jetzt so anpassen, dass so viel Missbrauch wie möglich verhindert wird“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, der Zeitung. Darüber gebe es mit der SPD-Fraktion bereits eine grundsätzliche Verständigung.

Hoppenstedt wies aber auch auf Schwierigkeiten hin. Zum einen sei die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich verbrieft, zum anderen müsse es nicht immer gleich ein Fall von Vetternwirtschaft sein, wenn im Einzelfall ein entfernter Verwandter eines Abgeordneten für einen anderen Abgeordneten arbeite. Wenn aber Abgeordnete erkennbar mit Überkreuz-Beschäftigungen von Angehörigen gegenseitig das Familieneinkommen des jeweils anderen erhöhten, sei das „ein absolut indiskutabler Korruptionssumpf, der trockengelegt werden muss“, so Hoppenstedt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Union und SPD planen Verschärfung der Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern im Abgeordnetengesetz.
  • Künftig sollen Abgeordnete auch keine Ehepartner und Verwandten anderer Abgeordneter auf Staatskosten einstellen dürfen.
  • Ziel ist es, Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft zu verhindern.

Warum ist das wichtig?

  • Verhinderung von Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft
  • Stärkung der Transparenz und Integrität im politischen System
  • Anpassung der Regelungen für alle Abgeordneten, um faire Beschäftigung zu gewährleisten

Wer ist betroffen?

  • Abgeordnete des Bundestags
  • Abgeordnete des Europaparlaments
  • Abgeordnete der Landtage

Zahlen/Fakten?

  • Abgeordnete sollen keine Ehepartner und Verwandte anderer Abgeordneter auf Staatskosten einstellen dürfen.
  • Vorschlag betrifft Bundestag, Europaparlament und Landtage.
  • Ziel: Verhindern von Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft.

Wie geht’s weiter?

  • Vorschläge zur Verschärfung des Abgeordnetengesetzes erarbeiten
  • Keine Einstellung von Ehepartnern und Verwandten anderer Abgeordneter auf Staatskosten
  • Regelungen auch für Abgeordnete des Europaparlaments und der Landtage anpassen
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