Neue Regelungen zur Prozessbegleitung für Gewaltopfer geplant

25. März 2026
1 min Lesezeit

Neue Regelungen zur Prozessbegleitung für Gewaltopfer geplant

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Unterstützung für Gew Opfer in Berlin

() – Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten stärken. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg.

Insbesondere sollen demnach künftig auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Hubig sagte, dass Partnerschaftsgewalt Millionen Menschen in betreffe, insbesondere Frauen. „Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun: 19 von 20 Fällen werden nicht angezeigt.“ Deshalb wolle man Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser unterstützen. Der Gesetzentwurf sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

Zu den geplanten Änderungen gehört, dass minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen ebenfalls ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit Anspruch auf kostenfreie Begleitung haben. Zudem wird die Vergütung für Prozessbegleiter erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung stärkt psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten.
  • Betroffene von häuslicher Gewalt erhalten Anspruch auf kostenfreie Unterstützung.
  • Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung wird vereinfacht.

Warum ist das wichtig?

  • Stärkung der Unterstützung für Opfer von Straftaten
  • Verbesserung des Zugangs zu psychosozialer Prozessbegleitung für vulnerable Gruppen
  • Erhöhung der Anzeige von Straftaten durch bessere Hilfsangebote für Betroffene

Wer ist betroffen?

  • Betroffene von häuslicher Gewalt
  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen mit Behinderung

Zahlen/Fakten?

  • Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen
  • 19 von 20 Fällen von Partnerschaftsgewalt werden nicht angezeigt
  • Vergütung für Prozessbegleiter wird erhöht

Wie geht’s weiter?

  • Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
  • Anspruch auf kostenfreie Begleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt
  • Vereinfachter Zugang für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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