Justizministerium prüft strengere Regeln für Schöffen

27. Juni 2026
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Justizministerium prüft strengere Regeln für Schöffen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Justizreform in Deutschland: Schöffenüberprüfung

() – Das Bundesjustizministerium hat seine Pläne für eine strengere Überprüfung von Bewerbern um das Schöffenamt konkretisiert. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

„Der Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium derzeit erarbeitet, wird nach aktueller Planung eine Ergänzung und Anpassung des Deutschen Richtergesetzes vorsehen“, sagte ein Ministeriumssprecher. Es werde darum gehen, gesetzlich zu regeln, dass nur solche Personen als ehrenamtliche Richter tätig sein sollen, welche die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

In diesem Zusammenhang erwäge das Ministerium Anpassungen bei der Auswahl von Schöffen. Schon heute gelte: Wer gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdiensts der DDR gewesen sei, solle nicht als Schöffe berufen werden. Bislang liege es aber „im freien Ermessen der zuständigen Behörde“, ob Bewerber eine schriftliche Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen abgeben müssten, so der Sprecher. Das Ministerium erwäge nun eine „Anpassung der erwähnten Vorschrift über die Einholung einer schriftlichen Erklärung der zur Auswahl für das Schöffenamt stehenden Person“.

Die Unionsfraktion forderte zusätzlich eine Einbindung des Verfassungsschutzes bei der Auswahl von Schöffen. „Das Problem liegt nicht in der Norm, sondern in ihrer Durchsetzung“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Heute hänge es vom Wohnort ab, ob ein Bewerber überhaupt überprüft werde. Diesen Flickenteppich müsse man beenden. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches, verbindliches Überprüfungsverfahren vor der Berufung, getragen von einer Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, damit die Wahlausschüsse eine belastbare Grundlage haben“, so Krings weiter. Dazu gehörten klare Regeln für Suspendierung und Abberufung, wenn Zweifel erst während der Amtszeit aufkämen.

Kritik äußerte die AfD. „Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die geplante Reform das genaue Gegenteil von unabhängiger Justiz“, sagte der rechtspolitische Sprecher Tobias Matthias Peterka. Für die AfD sei klar, dass jeder Schöffe ebenso wie auch jeder Richter auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen müsse. Die bestehenden Regelungen und die Prüfung der Kandidaten durch den Schöffenwahlausschuss seien aber ausreichend.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Amtsgericht Waren (Müritz) (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerium plant strengere Überprüfung von Bewerbern für das Schöffenamt.
  • Anpassungen bei der Auswahl von Schöffen und Einholung schriftlicher Erklärungen werden erwogen.
  • Unionsfraktion fordert Einbindung des Verfassungsschutzes bei der Auswahl.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der Schöffen
  • Stärkung der demokratischen Grundordnung im Justizsystem
  • Etablierung einheitlicher Standards bei der Auswahl und Überprüfung

Wer ist betroffen?

  • Bewerber um das Schöffenamt
  • Mitglieder der Unionsfraktion
  • AfD-Fraktion

Zahlen/Fakten?

  • Bundesjustizministerium plant strengere Überprüfung von Bewerbern um das Schöffenamt
  • Anpasung des Deutschen Richtergesetzes vorgesehen
  • Unionsfraktion fordert Einbindung des Verfassungsschutzes bei der Auswahl von Schöffen

Wie geht’s weiter?

  • Geplante Ergänzung des Deutschen Richtergesetzes durch das Bundesjustizministerium
  • Anpassungen bei der Auswahl und Überprüfung von Schöffen
  • Forderung nach bundeseinheitlichem Überprüfungsverfahren und Einbindung des Verfassungsschutzes
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