Grüne kritisieren Ausnahmen von EU-Vernichtungsverbot für Retouren

5. Juni 2026
1 min Lesezeit

Grüne kritisieren Ausnahmen von EU-Vernichtungsverbot für Retouren

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

EU-Politik: Kritik am Vernichtungsverbot

Brüssel () – Die Grünen im EU-Parlament haben die Ausnahmen im geplanten Vernichtungsverbot der EU für Retouren im Online-Handel kritisiert. In der vorgesehenen Form sei das Verbot in der Praxis löchrig und verliere an Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit, sagte die EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Anna Cavazzini, dem „Redaktionsnetzwerk “ (Freitagausgaben).

Große Modeunternehmen und Versandhändler dürfen ab 19. Juli unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires nicht mehr grundlos vernichten. Das Verbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung der EU (ESPR).

Ein nachträglich beschlossener EU-Rechtsakt vom Februar enthält allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen. So dürfen Modeunternehmen Textilien weiterhin vernichten, wenn sie sie zur Spende angeboten haben, die Ware aber innerhalb einer Frist nicht angenommen wurde. Außerdem soll eine Vernichtung weiterhin zulässig sein, wenn sie die Option mit den geringsten negativen Umweltauswirkungen ist.

Cavazzini forderte „klare Mechanismen gegen den Missbrauch von Ausnahmen, mit echter Überwachung und der Bereitschaft der Kommission, nachzusteuern, wenn diese systematisch ausgenutzt werden“. Grundsätzlich sei das Zerstörungsverbot aber wichtig.

Schätzungen zufolge würden in Europa jedes Jahr zwischen 11 und 32 Millionen unverkaufte und zurückgesandte T-Shirts vernichtet, so Cavazzini. Jedes weggeworfene Kleidungsstück bedeute den Verlust wertvoller Ressourcen: Wasser, Energie, Rohstoffe, Arbeitskraft und handwerkliches Können. Diese Verschwendung müsse man stoppen, erklärte die EU-Parlamentarierin.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Anna Cavazzini (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Grüne im EU-Parlament kritisieren Ausnahmen im geplanten Vernichtungsverbot für Retouren.
  • Ab 19. Juli dürfen große Modeunternehmen unverkaufte Kleidung nicht mehr grundlos vernichten.
  • Ausnahmeregelungen erlauben weiterhin Vernichtung bei nicht angenommenen Spenden und bei geringsten Umweltauswirkungen.

Warum ist das wichtig?

  • Kritische Ausnahmen im Vernichtungsverbot gefährden dessen Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit
  • Jährliche Vernichtung von Millionen unverkaufter Textilien führt zu Ressourcenverschwendung
  • Notwendigkeit klarer Mechanismen zur Verhinderung von Missbrauch der Ausnahmen

Wer ist betroffen?

  • Große Modeunternehmen
  • Versandhändler
  • Verbraucherschutz in der EU

Zahlen/Fakten?

  • 11 bis 32 Millionen unverkaufte und zurückgesandte T-Shirts werden jährlich in Europa vernichtet
  • Ab 19. Juli dürfen große Modeunternehmen unverkaufte Kleidung nicht mehr grundlos vernichten
  • Teil der Ökodesign-Verordnung der EU (ESPR)

Wie geht’s weiter?

  • Forderung nach klaren Mechanismen gegen Missbrauch der Ausnahmen
  • Überwachung und Nachsteuerung durch die Kommission erforderlich
  • Bedeutung des Zerstörungsverbots betont
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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